Hat jeder Arzt Einsicht in Krankenakte?

In Ihrer Patientenakte hält der Arzt alle medizinisch relevanten Informationen über Sie fest. Hierzu sind die Ärzte gemäß ihrer Berufsordnung verpflichtet. Als Patient haben Sie als Einziger nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jederzeit das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen.

Wem gehören Krankenakten?

Die Originalakte ist Eigentum des Arztes. Einen Anspruch auf Herausgabe der Originalakte haben Patienten also nicht – auch nicht bei einem Arztwechsel oder Schließung der Praxis. Eine Ausnahme bilden Röntgenbilder, die zur Weiterbehandlung notwendig sind (siehe § 28 Absatz 8 Röntgenverordnung).

Wer kann meine ELGA Daten einsehen?

Nur wer ein „berechtigter“ Gesundheitsdiensteanbieter, also ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter ist, darf auf ELGA-Gesundheitsdaten, also auf z.B. Entlassungsbriefe, Labor- und Röntgenbefunde oder Medikationsdaten, zugreifen. Überdies gilt die ärztliche Schweigepflicht selbstverständlich auch für die ELGA-GDA.

Was gibt es zur Verordnung von Heilmitteln?

Zur Verordnung gibt es nur noch ein Formular für alle Heilmittel und nicht mehr drei verschiedene. Insgesamt sind die neuen Vorgaben zur Verordnung von Heilmitteln wesentlich besser zu überblicken. So sollen die verordnenden Ärztinnen und Ärzte entlastet werden. Die wichtigsten Neuerungen betreffen:

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Wann muss die Heilmittel-Richtlinie verschoben werden?

Da nicht alle Softwareprodukte rechtzeitig zertifiziert waren, musste der Start der Heilmittel-Richtlinie vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben werden. PraxisWissen „Heilmittel“ – Das Heft stellt die wichtigsten Neuerungen vor, bietet Praxisbeispiele und Tipps zur Verordnung.

Was soll die neue Diga-Verordnung umsetzen?

Mehr Datenschutz und Datensicherheit, mehr Interoperabilität: Die neue DiGA-Verordnung soll vieles umsetzen, was in den jüngsten Digitalgesetzen beschlossen worden ist. Online-Psychotherapiekurse sind derzeit stark im DiGA-Sektor vertreten. Jetzt kommen zwei weitere Angebote gegen Angst- und Panikstörungen hinzu.