Hat jeder ein Recht auf ein Bankkonto?

Jedem Verbraucher ist es laut § 1 Zahlungskontengesetz (ZKG) erlaubt, ein Basiskonto zu eröffnen. Natürliche Personen, die keine Verbraucher sind, haben keinen Anspruch auf ein solches Konto. Verbraucher müssen nicht volljährig sein, um das Basiskonto zu eröffnen.

Wann bekommt man kein Konto mehr?

Die Bank darf Ihr Girokonto auf Guthabenbasis kündigen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft: Sie haben eine Straftat begangen, die auch auf die Bank negative Auswirkungen hat. Sie nutzen das Girokonto für illegale Zwecke. Sie haben vorsätzlich bei der Kontoeröffnung falsche Angaben gemacht.

Welche Bürger haben das Recht auf ein Konto?

Verbraucherfinanzen Jeder hat das Recht auf ein Konto Jeder Bürger und jede Bürgerin kann ein Konto eröffnen. Dieses Recht haben auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Außerdem wurde der Kontowechsel von einer Bank zur anderen erleichtert.

Welche Dokumente benötigen sie für die Eröffnung eines Basiskontos?

Deshalb benötigen Sie den Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos (siehe Ziffer 5.) und ein Dokument zur Identifikation. Das heißt, Sie müssen sich bei Antragstellung ausweisen. Welche Dokumente Sie dafür nutzen können, regeln das Geldwäschegesetz und die Zahlungskonto-Identitätsprüfungsverordnung.

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Ist der Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt?

Wenn die Bank Ihren Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt hat, können Sie ein Verwaltungsverfahren bei der BaFin beantragen. Die BaFin bestätigt Ihnen den Eingang schriftlich. Danach prüft die BaFin, ob die Voraussetzungen für den Abschluss eines Basiskontovertrages vorliegen.

Ist die Bank gesetzlich verpflichtet die Identität zu überprüfen?

Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Identität des Antragstellers zu überprüfen. Deshalb benötigen Sie den Antrag auf Eröffnung eines Basiskontos (siehe Ziffer 5.) und ein Dokument zur Identifikation. Das heißt, Sie müssen sich bei Antragstellung ausweisen.