Hat man Garantie auf Zahnimplantate?

Die gesetzliche Gewährleistung auf Implantate beträgt 2 Jahre. Jeder Implantat-Hersteller und jede Praxis entscheidet individuell, ob sie eine Garantie auf Implantate gibt oder nicht. Das Gleiche gilt ebenfalls für die Dauer und dem Umfang der Garantie.

Können Zahnimplantate kaputt gehen?

Trotz einer Erfolgsquote von über 90 Prozent geschieht es in sehr seltenen Fällen, dass die künstliche Zahnwurzel aufgrund von Materialfehlern Risse bekommt oder bricht. Dann kann der Zahnarzt das Implantat austauschen.

Wie lange hat man auf Implantate Garantie?

Jede in Deutschland geleistete implantologische Arbeit hat eine gesetzliche Mindestgarantie von 2 Jahren. Zahnersatz oder Implantate werden in dieser Zeit kostenfrei repariert oder neu gesetzt, sollte dies in seltenen Fällen notwendig werden. Einige Praxen geben sogar eine deutlich längere Garantie auf Ihre Arbeiten.

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Was ist die gesetzliche Gewährleistung für Zahnimplantate?

Die gesetzliche Gewährleistung auf Implantate beträgt 2 Jahre. Weist ein Implantat in dieser Zeit Schäden auf, die nicht durch den Patienten verursacht wurden, werden diese durch den Implantologen behoben. Die Garantie auf Zahnimplantate hingegen ist eine, zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung,

Wie lange beträgt die gesetzliche Gewährleistung bei Implantaten?

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei Implantaten 2 Jahre. Die Garantie ist eine freiwillige und ebenso frei gestaltbare Dienstleistung, die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgeht. Dabei gibt der Hersteller oder Verkäufer eine weitergehende Garantie auf die Funktionsfähigkeit über einen festgelegten Zeitraum.

Wie ist die Garantie auf Implantate geregelt?

Diese Garantie ist dann im Bereich der Implantat-Nachsorge und Implantat-Prophylaxe an Bedingungen geknüpft. So ist bei der Garantie auf Implantate vorab vertraglich geregelt, dass zur Wahrung des Garantieanspruchs der Patient je nach Risikostatus z.B. alle 3 oder 6 Monate zur Implantat-Prophylaxe erscheinen muss.

Was sind die Unterschiede zwischen Zahnersatz und implantatlänge?

Bei festem Zahnersatz (z.B. Einzelkrone): Verhältnis Länge Krone+Aufbau zu Implantatlänge (im Knochen) nicht größer als 1:1 (d.h. keine übermäßigen Hebelkräfte Darüber hinaus sind keine Einschränkungen statthaft.

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