Hat mein Firmenwagen GPS?

Das Bundesdatenschutzgesetz sagt: Bei der GPS-Ortung werden Arbeitnehmer in ihrem Verhalten überwacht. Doch auch mit der Zustimmung des Arbeitnehmers ist die Ortung ausschließlich während der Arbeitszeit erlaubt. Kann er den Dienstwagen privat nutzen, darf der Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht überwacht werden.

Kann der Arbeitgeber Homeoffice überwachen?

Grundsätzlich gilt bei der Mitarbeiterüberwachung im Homeoffice nichts anderes als am üblichen Arbeitsplatz: Technisch ist vieles möglich, aber nicht jede Form der Überwachung ist zulässig. Für die Überwachung im Homeoffice heißt das: Der Arbeitgeber kann und muss die Arbeitszeit der Mitarbeitenden erfassen können.

Ist eine GPS-Ortung rechtmäßig?

Denn eine GPS-Ortung der Wagen kommt einer Überwachung der Mitarbeiter gleich. Ist allerdings der Arbeitnehmer mit der Ortung einverstanden, ist die GPS-Überwachung des Firmenwagens rechtmäßig. Holst du als Arbeitgeber von Mitarbeitern eine solche Einwilligung ein, muss darin klar festgehalten sein, und wie sie verarbeitet werden.

Ist die GPS-Überwachung nicht erlaubt?

Die GPS-Überwachung der Mitarbeiter ist vor und nach dem Arbeitsbeginn nicht erlaubt – mit einer Ausnahme: Wenn ein Arbeitgeber ganz konkret eine bestimmte Straftat befürchten muss, dann darf er ausnahmsweise – unter der Voraussetzung, dass seine Interessen mehr wiegen als die des Arbeitnehmers – eine GPS-Ortung einsetzen.

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Was ist die GPS-Überwachung ihrer Mitarbeiter?

Die GPS-Überwachung Ihrer Mitarbeiter verrät Ihnen, wo sich ein Arbeitnehmer zu einem bestimmten Zeitpunkt befindet. Doch auch im Arbeitsleben können mobile Peilsender äußerst hilfreich sein. Arbeitgeber würden sie beispielsweise gerne einsetzen, um Mitarbeiter im Außendienst und die Bewegung vom Fahrzeug zu überwachen.

Wie entstehen personenbezogene Daten bei der GPS-Ortung?

Bei der GPS-Ortung entstehen personenbezogene Daten, die vom Bundesdatenschutzgesetz als sensibel und besonders schützenswert beurteilt werden. Die Mitarbeiterüberwachung bedarf gegebenenfalls einer Einwilligung des Betroffenen, die aus freien Stücken abgegeben werden muss.