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Hat Mieter Anspruch auf Kabelanschluss?
Kabelanschluss im Mietvertrag: Gibt es ein Recht auf Fernsehempfang? Eine gesetzliche Regelung zum Fernsehanschluss sowie ein etwaiges Recht auf TV-Empfang existiert im deutschen Mietrecht nicht.
Ist Vermieter verpflichtet Kabelanschluss zu legen?
Es gibt keinen Paragraphen im Mietrecht, der dazu verpflichtet. Außerdem können Mieter das Einrichten eines Anschlusses oder die Installation einer Antenne nicht von ihrem Vermieter verlangen.
Kann der Vermieter einen Fernsehanschluss installieren?
Die Kosten hierfür muss der Vermieter aber weder übernehmen noch sich daran beteiligen. Der Vermieter ist also nicht dazu verpflichtet, sich um einen Fernsehanschluss zu kümmern, wenn dieser kein Vertragsbestandteil der Mietsache ist. Andersherum darf er dem Mieter aber auch nicht verbieten, selbst einen Fernsehanschluss zu installieren.
Was hat der Vermieter mit dem Fernsehempfang zu tun?
Laut Artikel 5, Abs. 1 des Grundgesetzes hat jede Person das Recht „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Dazu gehört auch der Fernsehempfang. Der Vermieter muss dem Mieter dieses Recht ermöglichen. Das heißt aber nicht, dass er einen Empfang auch zu Verfügung stellen muss.
Ist ein Fernsehanschluss nicht Teil des Mietvertrages?
Einrichtung eines Fernsehanschlusses durch den Mieter Wenn ein Fernsehanschluss nicht Teil des Mietvertrages ist, hat der Mieter Rechtsanspruch auf eine Einzelantenne oder Satellitenschüssel, um somit seine Informationsfreiheit nutzen zu können. Die Kosten dafür hat der Mieter allein zu tragen. Dennoch bedarf es der Zustimmung des Vermieters.
Ist der Vermieter verpflichtet sich um einen Fernsehanschluss zu kümmern?
Der Vermieter ist also nicht dazu verpflichtet, sich um einen Fernsehanschluss zu kümmern, wenn dieser kein Vertragsbestandteil der Mietsache ist. Andersherum darf er dem Mieter aber auch nicht verbieten, selbst einen Fernsehanschluss zu installieren.