Inhaltsverzeichnis
In welchen Bereichen können die Länder eigenständige Entscheidungen treffen?
Das Staatsangehörigkeitsrecht, das Waffen- und Sprengstoffrecht oder die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken sind Beispiele für Bereiche, in denen der Bund die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit hat.
Welche Vorteile hat der Bundesstaat?
Der Bundesstaat verbessert die Chancen der Opposition. Sie kann in den Ländern, in denen sie die Regierung stellt, politische Alternativen zur Bundesregierung anbieten und ihre Regierungsfähigkeit unter Beweis stellen. Der Bundesstaat sorgt für eine breite Reserve an politischem Führungspersonal.
Was sind die Bundesländer in Deutschland?
Die Bundesländer sind kleine Staaten, die gemeinsam die Bundesrepublik Deutschland bilden. Jedes Bundesland hat ein Parlament. Die politische Macht in Deutschland ist aufgeteilt: In manchen Bereichen ist die Bundesregierung zuständig, in anderen Bereichen sind es die Bundesländer. Die Außenpolitik wird zum Beispiel von der Bundesregierung gemacht.
Welche Bundesländer haben ein Parlament?
Jedes Bundesland hat ein Parlament. Die politische Macht in Deutschland ist aufgeteilt: In manchen Bereichen ist die Bundesregierung zuständig, in anderen Bereichen sind es die Bundesländer. Die Außenpolitik wird zum Beispiel von der Bundesregierung gemacht. Und wenn es um Schule und Ausbildung geht, kümmern sich die Bundesländer darum.
Welche Bundesländer haben die politische Macht in Deutschland?
Es gibt insgesamt 16 Bundesländer, darunter auch die sogenannten Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen. Die politische Macht in Deutschland wird aufgeteilt zwischen der Bundesregierung in Berlin (man spricht oft von dem „Bund“) und den Regierungen der einzelnen Bundesländer.
Was ist ein Bundesstaat?
Deutschland ist ein Bundesstaat. So bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem übergeordneten Gesamtstaat. Bei uns nennt man die einzelnen Staaten „Bundesländer“, das sind zum Beispiel Nordrhein-Westfalen, Brandenburg oder Bayern.