Ist bei Grundstücken Zuschreibung erlaubt?

Nach deutschem Handels- und Steuerbilanzrecht sind Zuschreibungen über die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten hinaus untersagt (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Dies ergibt sich aus dem strengen Realisationsprinzip.

Auf welchen Wert kann eine wertzuschreibung höchstens erfolgen?

Es kann maximal auf die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugeschrieben werden, diese liegen aber bei (1-0,25)·(1-0,25)·500.000 = 281.250. Insofern kann die Zuschreibung in voller Höhe erfolgen auf den Wert von 260.000 – 236.250 = 23.750 €.

Was versteht man unter Anlagevermögen?

Unter Anlagevermögen versteht man langfristige Wertanlagen eines Unternehmens. Sie dienen dauerhaft und haben jahrelang Bestand auf der Aktivseite einer Bilanz. Zum Anlagevermögen gehören Sach- und Finanzanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände.

Ist das Anlagevermögen wichtig für die Unternehmensführung?

Das Anlagevermögen bildet gemeinsam mit dem Umlaufvermögen das Gesamtvermögen eines Unternehmens. Es drückt aus, wie fähig das Unternehmen ist, seinen Betrieb aufzunehmen und fortzuführen. Das Anlagevermögen ist also für die Unternehmensführung wichtig, um stetig zu wirtschaften und/oder zu investieren.

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Welche Vermögensgegenstände gehören zum Anlagevermögen?

Zum Anlagevermögen zählen grundsätzlich alle Vermögensgegenstände, die vom oder im Unternehmen langfristig genutzt werden. Als Faustregel gilt die „Nutzung länger als ein Jahr“, denn umgekehrt heißt es, dass das Umlaufvermögen innerhalb einer Rechnungsperiode verbraucht, verkauft oder in Geld umgewandelt werden muss.

Was ist die Gesamtheit der Anlagevermögen in der Bilanz?

Wird Anlagevermögen zeitlich begrenzt genutzt, besteht der Bilanzwert aus den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Gesamtheit dieser Werte bildet das Bruttosachanlagevermögen. Es wird in der Bilanz um die Abschreibungen reduziert. Dabei werden zeitlich begrenzte Wertminderungen gemäß dem Niederstwertprinzip nicht einbezogen.