Ist das Eigenheim steuerfrei auf den Ehegatten übertragen?

Das Eigenheim steuerfrei auf den Ehegatten übertragen Ehegatten (ebenso eingetragene Lebenspartner) haben die Möglichkeit, das selbst genutzte Eigenheim steuerfrei auf den anderen Ehegatten zu übertragen, ohne dass dessen persönlicher Freibetrag von EUR 500.000 angegriffen wird (§13 Abs.1 Nr.4a ErbStG).

Ist der Ehemann Alleineigentümer eines Grundstücks?

Der Ehemann ist Alleineigentümer eines Grundstücks. Nach seinem Testament ist die Ehefrau seine Erbin. Der Ehemann errichtet auf seinem Grundstück ein Haus. Der Ehemann überträgt einen hälftigen Miteigentumsanteil an seinem Grundstück auf seine Ehefrau. Anschließend bebauen die Ehegatten das dann gemeinsame Grundstück mit einem Haus.

Wie kann ich die Ansprüche an dem Eigentum regeln?

Es ist kein Problem, die Ansprüche an dem Eigentum im Rahmen eines notariellen Ehevertrages zu regeln, also etwa Gütertrennung zu vereinbaren. Das kann auch noch im Nachhinein erfolgen. Dann können für den Fall der Trennung und der Scheidung besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Ist die Steuerbefreiung für Ehegatten anteilig?

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Nutzen die Ehegatten z. B. ein Mehrfamilienhaus nur teilweise zu eigenen Wohnzwecken, wird die Steuerbefreiung anteilig gewährt. Eine Wertobergrenze gibt es nicht. Steuerschädlich ist es auch nicht, wenn die Immobilie teilweise beruflich genutzt oder von nahen Verwandten wie z. B. den Eltern mitbewohnt wird.

Wann muss die Übertragung vorgenommen werden?

Die Übertragung muss bis zum Ende desJahres vorgenommen werden, für das die Ehegatten letztmals dieVoraussetzungen der Zusammenveranlagung erfüllen.

Wie übertrug der Ehemann das Vermögen seiner Ehefrau an die Schweizer Bank?

Der Ehemann übertrug das Guthaben seines bei einer Schweizer Bank geführten Einzelkontos auf ein ebenfalls bei einer Schweizer Bank geführtes Einzelkonto seiner Ehefrau. Das Finanzamt nahm in voller Höhe des übertragenen Vermögensstands eine freigebige Zuwendung des Ehemannes an die Ehefrau an.