Ist das Gesetz materiell verfassungsgemäß?
Wann ist das Gesetz materiell verfassungsgemäß? Das Gesetz wäre mit Art. 12 I GG unvereinbar, wenn ein verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigter Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts vorläge.
Wer muss Anträge zur Änderung des Grundgesetzes zustimmen?
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.
Was bedeutet materiell verfassungsgemäß?
Nur wenn das Gesetz wirksam zustande gekommen ist, ist es formell verfassungsmäßig. Darüber hinaus darf das Gesetz auch inhaltlich – also materiell – nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Diese Prüfung erfolgt im Rahmen der materiellen Verfassungsmäßigkeit.
Wer kann das GG ändern?
So ist eine Änderung des Grundgesetzes (GG) nur mit der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestags und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrats möglich (Art. 79 II GG). Einer Verfassungsänderung entzogen ist die Gliederung des Bundes in Länder, deren Mitwirkung an der Gesetzgebung sowie die in Art.
Was ist der Grundsatz der Gesetzgebung?
Ausgangspunkt für die Prüfung ist Art. 70 Abs. 1 GG, der den Grundsatz für die Kompetenzverteilung bei der Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern regelt: (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
Was sind die Gesetzgeber in der Schweiz?
Gesetzgeber in der Schweiz sind das Parlament und das Volk: Die Bundesgesetze werden von der Bundesversammlung erlassen, unterstehen aber dem fakultativen Referendum. Bundesgesetze sind grundsätzlich dem vorgängigen fakultativen Referendum unterstellt. Das Volk kann also eine Volksabstimmung über das Gesetz verlangen, bevor dieses in Kraft tritt.
Welche Änderungen sind in der Gesetzgebung verboten?
Ausnahmen: Änderungen, die den bundesstaatlichen Aufbau in den Ländern oder die grundsätzliche Mitwirkung der Bundesländer bei der Gesetzgebung ändern, sind verboten. Darüber hinaus sind auch die Änderungen der Grundsätze der Menschenwürde (Art. 1 GG), des Staatsaufbaus (Art. 20 GG) und der Ewigkeitsgarantie (Art. 79 Abs. 3 GG) verboten.
Wie kommt ein Gesetz zustande?
Wie ein Gesetz zustande kommt, muss genauestens geregelt sein: zu wichtig sind seine Auswirkungen. Die Gesetzgebung muss einerseits einem fairen, nachvollziehbaren Ablauf folgen, andererseits die Öffentlichkeit informieren. Formvorschriften und Fristen sind dabei besonders wichtig für die Transparenz (Nachvollziehbarkeit).