Ist das Unternehmen freiwillig bei der Steuerpflicht eingetragen?

Soweit das Unternehmen jedoch von der Steuerpflicht respektive von der Anmeldepflicht befreit ist, wird es nur auf Antrag im Mehrwertsteuerregister eingetragen. Bei inländischen Unternehmen kann der freiwillige Eintrag frühestens auf den Beginn der laufenden Steuerperiode erklärt werden.

Was ist ein steuerpflichtiges Unternehmen?

Dies ist eine Kurzinfo. Detailliertere Angaben finden Sie u.a. in den MWST-Infos Steuerpflicht und Steuerobjekt. Ein Unternehmen mit Sitz im Inland ist grundsätzlich steuerpflichtig, wenn es: auf die nachhaltige Erzielung von Einnahmen aus Leistungen ausgerichtet ist.

Wie soll der Goodwill auf Synergien partizipiert werden?

Hierbei soll der Goodwill auf alle an den entstehenden Synergien partizipieren- den Berichtseinheiten des Erwerbers gemäß ihres Anteils auf die nach IFRS 3 zu bildenden Berichtseinheiten (CGUs) allokiert wer- den.

Hat man die Verkäufe nicht in der Steuererklärung deklariert?

Hat man die Verkäufe nicht in seiner Steuererklärung in der Anlage SO für sonstige Einkünfte deklariert, gibt es Ärger. Portalbetreiber müssen im Verdachtsfall dem Finanzamt Namen, Anschrift und Bankverbindung sowie eine Auflistung aller Verkäufe nennen.

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Was ist die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht?

Voraussetzung für die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht ist jedoch stets, dass die Personen im Ausland lediglich in einem der deutschen beschränkten Einkommensteuerpflicht ähnlichen Umfang zu einer Steuer vom Einkommen herangezogen werden.

Wer unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht?

Der erweiterten unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen auch die zu dem Haushalt der genannten Personen gehörenden Angehörigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder keine Einkünfte oder nur Einkünfte beziehen, die ausschließlich im Inland einkommensteuerpflichtig sind.

Wie ist die Einkommensteuerpflicht geregelt?

Die Steuerpflicht ist in § 1 Einkommensteuergesetz geregelt: Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht ( Welteinkommensprinzip ).