Ist das Verfahren vergleichbar mit dem Lohnsteuerabzug?

Vergleichbar ist dieses Verfahren mit dem Lohnsteuerabzug, bei dem der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer Steuern einbehalten und abführen muss. Der ausländische Vergütungsgläubiger kann einen Antrag auf Erstattung der Abzugsteuer stellen, die ein Vergütungsschuldner nach § 50a EStG für ihn einbehalten und abgeführt hat.

Was sind die Steuerabzüge?

In diesem Fall werden die Steuerabzüge grundsätzlich als Werbungskosten oder als Sonderausgaben bezeichnet. Werbungskosten sind dabei grundsätzlich alle Investitionen, die nötig waren, um die erzielten Einkünfte zu erwirtschaften. Sonderausgaben sind alle notwendigen Investitionen, die weder Betriebskosten noch Werbungskosten sind.

Was ist ein steuerabzugsverfahren nach EStG?

Abzugsverfahren. Inländische Einkünfte von ausländischen Künstlern, Sportlern, Lizenzgebern und Aufsichtsräten im Sinne von § 49 des Einkommensteuergesetzes ( EStG) unterliegen der beschränkten Steuerpflicht. Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt in einem besonderen Verfahren, dem Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG.

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Was ist das Doppelbesteuerungsabkommen?

Voraussetzung dafür ist, dass das jeweils einschlägige Doppelbesteuerungsabkommen ( DBA) die Vergütungen von der deutschen Besteuerung ganz oder teilweise freistellt. Alternativ kann der Vergütungsgläubiger bereits vor Zahlung der Vergütung einen Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung stellen.

Was ist die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug?

Basis für diese Hochrechnung ist der laufende Arbeitslohn des Monats in dem der sonstige Bezug gezahlt wird. § 39b Abs. 3 EStG: Für die Einbehaltung der Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug hat der Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen.

Was ist der internationale Bezug auf die Lohnsteuer?

Der internationale Bezug erstreckt sich hierbei sowohl auf EU-Mitgliedstaaten, als auch auf sogenannte „Drittstaaten“. Das BZSt stellt die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ( ELStAM) nach deren Bildung, u.a. durch die zuständigen Finanzämter, den Arbeitgebern zum Abruf über das Länderverfahren Elster bereit.

Wie erfolgt die Besteuerung dieser Einkünfte?

Die Besteuerung dieser Einkünfte erfolgt in einem besonderen Verfahren, dem Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG. In diesem Verfahren sind die zumeist inländischen Schuldner der Vergütungen dazu verpflichtet, von ihren Zahlungen an die ausländischen Vergütungsgläubiger Steuern einzubehalten und an das BZSt abzuführen.

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