Ist der Anspruch auf den Zuschuss aktiviert?

Der Anspruch auf den Zuschuss ist nach herrschender Ansicht als Forderung zu aktivieren, wenn der Berechtigte am Abschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses erfüllt hat und der Zuschuss spätestens zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligt ist.

Welche Zuschüsse werden von der öffentlichen Hand unterstützt?

Zuschüsse: finanzielle Unterstützung für die Existenzgründung. Existenzgründer und Unternehmen werden von der öffentlichen Hand mit Zuschüssen unterstützt.

Kann ein Staat nicht unbegrenzt Zuschüsse vergeben werden?

Natürlich kann ein Staat nicht unbegrenzt Zuschüsse an Existenzgründer und Unternehmen vergeben. Dies würde ja schließlich auch zur Wettbewerbsverzerrung führen. Damit aber nicht jeder Zuschuss daraufhin geprüft werden muss, gibt es die de-minimis Grenze.

Wie kann ich einen Zuschuss für die Existenzgründung zur Verfügung stellen?

Es gibt fast in jedem Bundesland Programme, die einen Zuschuss für die Existenzgründungsberatung vor der Gründung zur Verfügung stellen. Nach der Gründung können Beratungskosten durch das bundesweite Programm KfW Gründercoaching übernommen werden. Grundsätzlich muss der Gründer trotz Zuschuss einen Eigenanteil tragen.

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Welche Ausschüsse setzt der Bundestag ein?

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in der Regel der der Bundesministerien. Ausnahmen sind beispielsweise der Ausschuss für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport.

Hat ein Unternehmen einen Zuschuss beantragt?

Januar 2020 Hat ein Unternehmen einen Zuschuss beantragt, erhält es bei positivem Entscheid einen sog. Zuwendungsbescheid. Dieser enthält unter anderem die Höhe der Förderung sowie die Auszahlungsmodalitäten. Außerdem gibt er vor, welche Nachweise für den Erhalt der Beihilfe zu erbringen sind.

Was ist der Zuschuss zum Lebensunterhalt?

Ein weiterer Baustein im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs stellt der Zuschuss zum Lebensunterhalt dar. Hier wird allerdings Ihr Einkommen und Ihr Vermögen überprüft und, falls Sie verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, auch die finanzielle Situation des Partners oder der Partnerin.