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Ist der Darlehensnehmer finanziell abhängig vom Darlehensgeber?
Wenn aber der Darlehensnehmer bei der Aufnahme des Darlehens von dem Darlehensgeber finanziell abhängig ist, sodass ein Beherrschungsverhältnis vorliegt, ist ein Näheverhältnis gegeben. Folge: Beim Darlehensgeber ist der vorteilhafte Abgeltungsteuersatz ausgeschlossen. Bis zu 45 Prozent Steuern sparen!
Ist es möglich eine höhere Darlehenssumme zu erhalten?
Da in einem solchen Fall beide Einkommen berechnet werden, ist es so oftmals ebenfalls möglich, eine höhere Darlehenssumme zu erhalten. Somit kann es sich also durchaus lohnen, dass der zweite Kreditnehmer mit unterschreibt, selbst wenn die Bank dies nicht als ein „Muss“ voraussetzt.
Kann ein Darlehen von einem Darlehensnehmer unterschrieben werden?
Ein Kreditvertrag kann auch von nur einem Darlehensnehmer unterschrieben werden; allerdings bestehen die Banken in vielen Fällen darauf, dass auch der Ehepartner mit unterschreibt
Ist die Ehe und das persönliche Interesse an der Einkünfte des anderen schädlich?
Allein die Ehe und das daraus abgeleitete persönliche Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen begründet noch kein schädliches Näheverhältnis. Wenn aber der Darlehensnehmer bei der Aufnahme des Darlehens von dem Darlehensgeber finanziell abhängig ist, sodass ein Beherrschungsverhältnis vorliegt, ist ein Näheverhältnis gegeben.
Wie geht das mit dem Kredit ohne Zustimmung des Ehepartners?
Kredit ohne Zustimmung des Ehepartners – geht das? Verheiratet zu sein, bedeutet, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Das gilt für Eheleute auch bei der Kreditaufnahme (z. B. für Haus oder Auto). Denn Häufig beantragen die Ehepartner den Kredit gemeinsam.
Was wirkt sich auf die Konditionen des Darlehens aus?
+ Die finanzielle und berufliche Situation Ihres Ehepartners wirkt sich nicht auf die Konditionen des Darlehens aus (z. B., wenn Ihr Partner kein regelmäßiges Einkommen oder eine schlechte Bonität hat). – Nehmen Sie den Kredit alleine auf, schätzt die Bank das Ausfallrisiko als höher ein. Das kann ungünstigere Konditionen zur Folge haben.
Warum müsste der Darlehensgeber die vereinnahmten Darlehenszinsen versteuern?
Grundsätzlich müsste der Darlehensgeber die vereinnahmten Darlehenszinsen lediglich mit dem günstigen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent versteuern. Doch Vorsicht: Da die Parteien „einander nahe stehende Personen“ sind, wird stattdessen zum persönlichen Steuersatz besteuert.
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