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Ist der Gläubiger verpflichtet eine Quittung gegen Empfang zu tragen?
Der Gläubiger ist auf Verlangen des Schuldners verpflichtet, eine Quittung gegen Empfang einer Leistung auszustellen (§ 368 BGB). Allerdings hat der Schuldner die Kosten für die Quittung zu tragen (§ 369 Abs. 1 BGB).
Wie kann der Gläubiger eine Quittung verlangen?
Der Gläubiger ist auf Verlangen des Schuldners verpflichtet, eine Quittung gegen Empfang einer Leistung auszustellen (§ 368 BGB). Allerdings hat der Schuldner die Kosten für die Quittung zu tragen (§ 369 Abs. 1 BGB). Wurde ein Schuldschein ausgestellt, kann der Schuldner zusätzlich die Herausgabe verlangen (§ 371 Satz 1 BGB).
Was ist eine Quittung?
Mit einer Quittung verfügt der Kunde über eine beweiskräftige Urkunde, die er auf Verlangen dem Finanzamt vorlegen kann. Damit dient die Quittung in erster Linie als Beleg, falls irgendwelche Fragen seitens des Finanzamts offenstehen und das Risiko besteht, dass das Unternehmen seinen Vorsteuerabzug verliert.
Ist derjenige berechtigt die Quittung zu empfangen?
Derjenige, der eine Quittung an den Schuldner übergibt, ist in der Regel auch berechtigt, von diesem die Leistung zu empfangen ( § 370 BGB). Die Quittung kann als Tatsachen feststellende Erklärung (Wissenserklärung) auch von Beschränkt geschäftsfähigen und geschäftsunfähigen Personen wirksam ausgestellt werden.
Welche pauschalen gelten für die Reisekostenabrechnung?
Zur Vereinfachung kann man in der Reisekostenabrechnung auf verschiedene Pauschalen zurückgreifen, z. B. die Kilometer- und die Verpflegungspauschale. Diese definieren bestimmte, jährlich neu festgelegte Pauschalbeträge (auch Pauschbeträge), die für die Berechnung der Kosten angewandt werden dürfen.
Wie kann man die Reisekostenabrechnung nachweisen?
Grundsätzlich sind alle Ausgaben durch Rechnungen, Quittungen, Tickets oder Ähnliches nachzuweisen. Zur Vereinfachung kann man in der Reisekostenabrechnung auf verschiedene Pauschalen zurückgreifen, z. B. die Kilometer- und die Verpflegungspauschale.