Ist der Paketdienst verantwortlich für die Verspätung?

Das gilt selbst dann, wenn der Paketdienst und nicht der Händler für die Verspätung verantwortlich ist. Bei Onlineshops erfährt man von Lieferschwierigkeiten, im Gegensatz zum Geschäft vor Ort, oft erst, wenn man schon auf Bestellen geklickt und womöglich die Ware schon bezahlt hat.

Kann der Besteller durch die verspätete Lieferung Schadensersatz verlangen?

Ist dem Besteller durch die verspätete Lieferung bereits ein Schaden entstanden, kann zusätzlich vom Verkäufer – nach §§ 280, 286 BGB – Schadensersatz verlangt werden.

Was sollte der Verbraucher bei der Bestellung beachten?

„Der Verbraucher sollte in dem Fall unter Zeugen bei dem Lieferdienst anrufen, sich nach seiner Bestellung erkundigen und gegebenenfalls eine Frist zur Lieferung setzen“, rät Juristin Brockfeld. Grundsätzlich sollten Verbraucher bei der Bestellung darauf achten, ob ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde.

Wann kann der Besteller den Rücktritt erklären?

Den Rücktritt kann der Besteller auch erklären, wenn keine Lieferzeit vereinbart wurde. Auch hier muss der Kunde allerdings erst eine zumutbare Frist für die Lieferung setzen. Ab wann der Besteller in dem Fall den Rücktritt erklären kann, ist gesetzlich nicht festgelegt.

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Ist der Händler nicht verantwortlich für die Verspätung?

Liefert der Händler auch innerhalb der Nachfrist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Das gilt selbst dann, wenn der Paketdienst und nicht der Händler für die Verspätung verantwortlich ist.

Warum ist der Händler verschuldet?

Verschulden wird jedoch vermutet. Der Händler müsste also nachweisen, dass und weshalb er an der rechtzeitigen Lieferung verhindert war. Es reicht nicht, wenn er sich einfach auf Lieferschwierigkeiten beim Hersteller beruft.

Was ist der Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens?

Da kann es sinnvoll sein, am alten Vertrag festzuhalten und von Ihrem bisherigen Vertragspartner Ersatz des Schadens zu verlangen, der Ihnen durch die verspätete Lieferung entstanden ist bzw. noch entsteht. Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens ist in der Regel eine Mahnung.