Ist der Titel selbsterklärend?

So kann daraus im Idealfall auch geschlossen werden, in welchem Fachbereich man sich befindet. Der Titel sollte selbsterklärend sein, auch wenn er alleine steht. Der Hauptzweck ist, die Leserin/den Leser über den Inhalt ins Bild zu setzen. Der Titel ist aber auch für die Einträge in Fachdatenbanken und Suchmaschinen sehr wichtig.

Wie wird der Begriff Titel in der Rechtswissenschaft benutzt?

Der Begriff Titel wird in der Rechtswissenschaft in der Regel als Kurzbezeichnung für einen Vollstreckungstitel im Zwangsvollstreckungsrecht gebraucht. Er beschreibt aber auch eine besondere Auszeichnung sowie bestimmte Aufenthaltserlaubnisse für Nicht-EU- Bürger in der Europäischen Union.

Was sind die Abkürzungen für den Titel?

Im Hinblick auf Lesbarkeit und Datenbankeinträge ist auch empfehlenswert, im Titel möglichst keine Abkürzungen zu verwenden, ausser sehr gut bekannte und etablierte wie «fMRI» oder «EEG». Es wird empfohlen, den Titel nicht länger als 12 Wörter zu machen.

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Was ist der Titel in Österreich und der Schweiz?

In Österreich und der Schweiz ist der Titel ein Verpflichtungsgeschäft, der Modus das Verfügungsgeschäft. So bestimmt § 380 ABGB, dass ohne Titel und ohne gesetzliche Erwerbungsart kein Eigentum erlangt werden kann.

Wie können sie den Titel ihrer wissenschaftlichen Arbeit formulieren?

(1) Satzbau des Titels: Sie können den Titel Ihrer wissenschaftlich Arbeit als Frage, Aussagesatz oder in substantivierter Form formulieren. Dabei können Sie diese drei Formen auch kombinieren, falls Sie einen Titel und Untertitel verwenden (siehe unten).

Welche Schreibweisen schaffen es auf den Titelseiten von wissenschaftlichen Arbeiten?

Einige falsche Schreibweisen schaffen es leider immer wieder auf die Titelseiten von wissenschaftlichen Arbeiten. Ein Beispiel ist die „Basel II-Verordnung“ (richtig wären zwei Bindestriche: „Basel-II-Verordnung“; Näheres dazu finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Zusammengesetzte Begriffe mit Bindestrich – und wenn ja, wie vielen?