Ist der Vermieter verpflichtet eine Nebenkostenabrechnung zu machen?

Faustregel. Wird vereinbart, dass der Mieter Vorauszahlungen auf die Nebenkosten entrichtet, so ist der Vermieter zur jährlichen Erstellung einer Nebenkostenabrechnung verpflichtet (§ 556 Absatz 3 BGB).

Welche Unterlagen bekommt Mieter bei Nebenkostenabrechnung?

Hierzu gehören:

  • Kontoauszüge.
  • Buchungsbelege.
  • Verträge.
  • Rechnungen.
  • Lieferscheine.
  • Relevante Daten anderer Mieter (z.B. Heiz– und Wasserkosten, BGH, Urteil. v. 07.02.2018, Az.: VIII ZR 189/17)

Ist die Betriebskostenabrechnung eine Rechnung?

Vermieterinnen müssen ihren Mietern zwecks Betriebskostenabrechnung nicht nur die Rechnungen präsentieren, sondern auch die Zahlungsbelege. Sonst könnten Mieter geforderte Beträge nicht richtig überprüfen, so der BGH.

Kann auf Nebenkostenabrechnung verzichtet werden?

Nach Ablauf des Abrechnungszeitraums hat der Vermieter genau 12 Monate Zeit, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen und diese dem Mieter zugehen zu lassen. Die Abrechnungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Versäumt der Vermieter diese Frist, kann er vom Mieter keine Nachzahlungen mehr verlangen.

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Wie haben Mieter Anspruch auf die Belege des Vermieters?

Mieter haben Anspruch auf die Einsicht in die Belege des Vermieters. Das Recht auf Belegeinsicht ergibt sich aus § 259 BGB, § 8 Abs. 4 WoBindG und § 29 Abs. 1 NMV. Der Vermieter oder Hausverwalter muss demnach dem Mieter sämtliche Unterlagen, aus denen sich die Nebenkostenabrechnung für den betreffenden Zeitraum ergibt im Original vorlegen.

Hat der Vermieter keinen Anspruch auf die Bezahlung der Nebenkosten durch den Vermieter?

Da es auf die Bezahlung der Nebenkosten durch den Vermieter nicht ankommt, hat der Mieter keinen Anspruch auf die Einsichtnahme der Zahlungsbelege (Zuflussprinzip).

Welche Kosten darf der Vermieter in Rechnung stellen?

Alle Kosten verstehen sich zzgl. Versand, die Arbeits- oder Aufwandszeiten darf der Vermieter jedoch nicht in Rechnung stellen.

Ist der Vermieter verpflichtet die Nebenkostenabrechnung zu hinzuweisen?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, von sich aus die für die Nebenkostenabrechnung maßgeblichen Abrechnungsunterlagen beizufügen. Er braucht auch den Mieter nicht auf diese Möglichkeit hinzuweisen (OLG Düsseldorf ZMR 2001, 886).

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