Ist der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung verloren?
Wenn der zweite Teil der Zulassungsbescheinigung verloren geht, ist die Zulassungsbehörde nämlich verpflichtet, das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hierüber zu informieren. Diese machen den Verlust publik, indem die achtstellige Nummer auf dem Fahrzeugbrief in dem offiziellen, öffentlich einsehbaren Verkehrsdatenblatt bekanntgegeben wird.
Welche Dokumente benötigen sie für den Verlust ihres Fahrzeugscheins?
Dafür werden in der Regel folgende Dokumente benötigt: Eidesstattliche Erklärung: Haben Sie Ihren alten Fahrzeugschein lediglich verloren bzw. Identitätsnachweis (in der Regel Reisepass oder Personalausweis) offizielle Verlusterklärung, erhalten Sie zumeist vor Ort Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung (HU-Prüfbericht)
Ist die Zulassungsbescheinigung unuffindbar?
Je nachdem, ob Sie „nur“ die Zulassungsbescheinigung I verloren haben oder diese mitsamt Brieftasche unauffindbar ist, müssen verschiedene Unterlagen (immer im Original) vorgelegt werden. Falls also neben dem Fahrzeugschein auch Personalausweis und Führerschein nicht vorliegen, gilt es nun, bei der entsprechenden Behörde vorzusprechen.
Ist der Verlust der Kfz-Zulassungsbescheinigung zurückzuführen?
Ist der Verlust der Kfz-Zulassungsbescheinigung auf einen Diebstahl zurückzuführen, dann sollten Sie umgehend die Polizei aufsuchen und eine Anzeige erstatten.
Was sind die Kosten für den Verlust vom Fahrzeugschein?
Der Verlust vom Fahrzeugschein bedeutet extra Kosten für Sie. Ihnen werden sowohl die Anfertigung eines Ersatzdokuments als auch dessen Versand sowie das Aufsetzen der Erklärung an Eides statt in Rechnung gestellt. Normalerweise werden hier ungefähr zwischen 12 und 50 Euro fällig, je nachdem, wie sich der tatsächliche Aufwand gestaltet.
Was ist heute die offizielle fahrzeugbescheinigung?
Was vormals „ Fahrzeugbrief “ hieß, trägt heute die amtliche Bezeichnung „ Zulassungsbescheinigung Teil 2 “ – gleichwohl ein Großteil der Autofahrer in der Regel noch den alten Begriff verwendet. Zusammen mit der Zulassungsbescheinigung Teil 1 oder „ Fahrzeugschein “ bildet der Fahrzeugbrief die offiziellen Fahrzeugpapiere.