Ist die Ehe nach dem Tod des Ehepartners rechtsgült?

Nach dem Tod des Ehepartners besteht für den Hinterbliebenen entsprechend § 46 SGB VI ein Anspruch auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Um jedoch Ehen zu verhindern, die einzig der Altersabsicherung dienen, hat der Gesetzgeber spezifische Regelungen erlassen. Grundsätzlich muss die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültigen Bestand haben.

Wie bleibt der Rentenanspruch nach der Heirat bestehen?

Der Rentenanspruch nach der Heirat bleibt im Falle einer erneuten Eheschließung nicht bestehen. Es kann allerdings eine Abfindungszahlung beantragt werden, wenn der zweite Ehepartner verstirbt oder die Ehe geschieden wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Versorgungsansprüche aus der neuen Ehe, wie beispielsweise ein Vermögensausgleich,

Was sind die Versorgungsansprüche aus der neuen Ehe?

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Versorgungsansprüche aus der neuen Ehe, wie beispielsweise ein Vermögensausgleich, mit angerechnet werden. Falls beide Ehepartner wieder heiraten sollten, steht generell dem geringer verdienenden Ex-Partner ein individuell festgelegter Anteil des Rentenanspruchs vom besser verdienenden zu.

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Ist ein ausländischer Ehepartner in Deutschland verheiratet?

Lebt ein mit einem Ausländer verheirateter Ehepartner in Deutschland, so kann unter bestimmten Voraussetzungen der ausländische Ehepartner ebenfalls in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Bezeichnet wird dies als „Ehegattennachzug“ beziehungsweise „Familienzusammenführung“.

Kann man freiwillig die Steuererklärung für den verstorbenen abgegeben werden?

Durch die freiwillige Abgabe der Steuererklärung für den Verstorbenen kann das zu viel bezahlte Geld vom Finanzamt zurückgeholt werden. Bei der freiwilligen Abgabe haben Sie als Erbe auch länger Zeit, um sich um die Steuererklärung des Verstorbenen zu kümmern: Sie muss erst vier Jahre nach Ende des Todesjahres abgegeben werden.

Welche Regeln gelten für den überlebenden Ehepartner?

Besondere Regeln gelten für den überlebenden Ehepartner, wenn er vom Erblasser in einem Testament oder in einem Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. Auch eine solche Entscheidung hat der überlebende Ehepartner grundsätzlich zu respektieren. Die Enterbung führt dazu, dass der überlebende Ehepartner nicht Erbe wird.