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Ist die Ehefrau als Zeuge zulässig?
Grundsätzlich sind auch Ehepartner, Eltern, Kinder oder sonstige nahe Verwandte zulässige Zeugen im Zivilprozess. Die z.B. als Zeugin zu vernehmende Ehefrau wird durch die Richterin oder Richter entsprechend belehrt und kann dann entscheiden, ob sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen will.
Wer ist Beteiligter im betreuungsverfahren?
Im Betreuungsverfahren empfiehlt sich für die Ehegatten, Lebenspartner, Eltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Abkömmlinge oder Personen des Vertrauens des Betreuten zu beantragen, dass sie gemäß § 74 FamFG am Betreuungsverfahren beteiligt werden. Hierbei handelt es sich um eine Kannvorschrift.
Wer bestimmt Zeugen vor Gericht?
Antwort: Nein. Im deutschen Strafrecht gilt der Mündlichkeitsgrundsatz, der besagt, dass Zeugenaussagen mündlich vor dem Richter gemacht werden müssen. Der Richter muss sich selbst ein Bild vom Zeugen machen können, um beurteilen zu können, wie der Vorfall geschehen ist, ob der Zeuge die Wahrheit sagt etc.
Wann ist ein Zeuge neutral?
Ein Zeuge kann die Zeugenaussage komplett oder teilweise verweigern, wenn er glaubhaft machen kann, mit einer Partei oder – im Strafprozess – mit dem Angeklagten verwandt, verschwägert oder verlobt zu sein (§ 52 StPO).
Welche Fristen gelten für die Annullierung der Ehe?
Auch für die Annullierung der Ehe gilt eine Frist. Begrenzt sind die Fristen hier vor allem hinsichtlich der Aufhebungsgründe arglistige Täuschung, unbewusste Eheschließung und Eheschließung unter Bedrohung. Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt.
Wie lange dauert die Eheaufhebung der Ehe?
Für die ersten beiden Konstellationen ist für die Aufhebung der Ehe eine Frist von einem Jahr angesetzt. Ein hiernach eingereichter Antrag ist in aller Regel nicht mehr zielführend. Wurde einer der Ehegatten zur Ehe gezwungen, so liegt die Verjährungsfrist der Eheaufhebung bei drei Jahren.
Wie kann ich einen Antrag auf Annullierung der Ehe einreichen?
Hierzu bedarf es in aller Regel eines Antrages vor dem zuständigen Amtsgericht. Diesem ist die jeweilige Begründung anzuhängen, die vermeintlich für eine Eheaufhebung sprechen. Für die Einreichung des Antrages auf Annullierung der Ehe ist eine Frist in der Regel angesetzt.
Ist die Annullierung einer Ehe verstrichen?
Wie in allen Rechtsgebieten ist auch bei der Annullierung einer Ehe eine Frist vorgegeben. Ist diese verstrichen, ist ein Antrag auf Aufhebung in aller Regel nicht mehr möglich. Dabei ist vor allem ein Paragraph von Bedeutung: § 1317 BGB.