Ist die Einigung über die Eigentumsübertragung erforderlich?

Danach sind die Einigung des Eigentümers und des Erwerbers und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich. Für den speziellen Fall der Eigentumsübertragung wird § 873 durch § 925 ergänzt, der die näheren Voraussetzungen der Einigung über die Eigentumsübertragung regelt, die in dieser Vorschrift als „Auflassung“ bezeichnet wird.

Welche Flächen stehen zum Verkauf in Grünland?

Zum Verkauf stehen insgesamt bis zu 159.303 m² Grünland. Es handelt sich dabei um 5 Flurstücke, die eine zusammenliegende Fläche bilden. Ein Teilverkauf von zusammenliegenden Flurstücken ist auch möglich. Die Flächen sind aktuell nicht verpachtet und werden vom Eigentümer bewirtschaftet.

Was ist die Zentrale Vorschrift für den Erwerb eines Grundstücks?

Die zentrale Vorschrift, die den Erwerb des Eigentums an einem Grundstück und die Belastung eines Grundstücks mit einem dinglichen Recht (z.B. Bestellung einer Hypothek) regelt, ist § 873. Danach sind die Einigung des Eigentümers und des Erwerbers und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich.

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Was regelt die § 873 für die Übertragung von Eigentums an einem Grundstück?

Für den speziellen Fall der Eigentumsübertragung wird § 873 durch § 925 ergänzt, der die näheren Voraussetzungen der Einigung über die Eigentumsübertragung regelt, die in dieser Vorschrift als „Auflassung“ bezeichnet wird. Daraus ergibt sich für die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück folgendes Prüfungsschema:

Was genügt zur rechtswirksamen Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts?

Zur rechtswirksamen Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts genügt die bei der Übergabe der Ware abgegebene Erklärung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, dass er sich das Eigentum vorbehalte; der Eigentumsvorbehalt kann auch noch wirksam durch einen Vermerk auf dem Lieferschein oder der Rechnung erklärt werden,…

Was ist der Spitzensteuersatz für einen Einzelkaufmann?

Ein Einzelkaufmann oder ein Gesellschafter einer Personengesellschaft versteuert seinen Gewinn im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer. Dabei beträgt der Spitzensteuersatz 48 \%. Also kann bis zur Hälfte des Gewinns an Steuern anfallen.