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Ist die Frage der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft geklärt?
Wenn die Frage der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, die jeder Miterbe exklusiv für sich selber beantworten muss, geklärt ist, stehen zwei Rechtsfragen im Zentrum des Interesses eines jeden so genannten Miterben. Zum einen muss der Nachlass des Erblassers unverzüglich verwaltet werden.
Wie kann man eine Erbschaft einkalkulieren?
So muss der Erbe in jedem Fall einkalkulieren, dass er nicht nur das komplette Vermögen des Erblassers erhält, sondern auch für alle Schulden haftet, die der Erblasser hinterlassen hat. Eine Erbschaft ist demnach immer sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden.
Wie will man materiell von seiner Erbschaft profitieren?
Jeder Miterbe will materiell von seiner Erbschaft profitieren. Hierzu muss man sich – will man nicht von seiner Befugnis zur Veräußerung des kompletten Erbteils Gebrauch machen – allerdings grundsätzlich mit den anderen Miterben über die Verteilung des Nachlasses einigen.
Wie ist eine Erbschaft mit Risiken verbunden?
Eine Erbschaft ist demnach immer sowohl mit Chancen als auch mit Risiken verbunden. Umso wichtiger ist es für die Beteiligten, sich Klarheit über ihre Rechtsstellung im Rahmen des Erbgangs zu verschaffen.
Was soll der Erbe nach der Auseinandersetzung erhalten?
Nach der Auseinandersetzung soll jeder Erbe den ihm nach den vom Erblasser aufgestellten oder eben nach den gesetzlichen Regeln zustehenden Teil an der Erbschaft erhalten. Im Rahmen der Auseinandersetzung sind zunächst die Schulden des Erblassers und sonstige Nachlassverbindlichkeiten zu bereinigen.
Was ist mit der Stellung des Erben verbunden?
Mit der Stellung des Erben sind neben Rechten auch umfangreiche Pflichten verbunden. So muss der Erbe in jedem Fall einkalkulieren, dass er nicht nur das komplette Vermögen des Erblassers erhält, sondern auch für alle Schulden haftet, die der Erblasser hinterlassen hat.
Wie kann man die Erbschaft versteuern?
Nur wenn die Erbschaft über die Freibeträge hinausgeht, muss man Erbschaftsteuer bezahlen. Der Steuersatz, mit dem eine Erbschaft versteuert werden muss, steigt mit dem Wert der Erbschaft. Den Steuersatz kann man dem § 19 ErbStG entnehmen.