Ist die Honorarberatung steuerlich absetzbar?

Honorarberatung ist steuerlich absetzbar Beratungshonorare können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Dazu muss die Beratung in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen. Diese Einnahmen können auch in der Zukunft liegen.

Was ist steuerlich absetzbar?

Versicherungsberatung, Rentenberatung, Finanzierungsberatung oder Anlageberatung kann steuerlich absetzbar sein. Dies geht aus dem BMF-Schreiben vom 16.10.1997 als Verwaltungsanweisungen betreffend der Einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Beratungs-, Prozess- und ähnlichen Kosten im Zusammenhang mit…

Wie sieht es bei der steuerlichen Behandlung von Honorargebühren und Depotgebühren aus?

Anders sieht es bei der steuerlichen Behandlung von Honorar- oder Vermögensverwaltungsgebühren und Depotgebühren aus. Diese Gebühren können steuerlich weder indirekt noch direkt abgesetzt werden. Den Grund dafür findet man in der weiterhin gültigen Abgeltungssteuerregelung.

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Welche Honorare für Anlageberatung sind absetzbar?

Honorare für Anlageberatung können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Dazu müssen die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Einkommensteuertarif und nicht der Abgeltungssteuer unliegen oder die Anlagen müssen in eine andere Einkunftsart verlagert werden.

Was gilt für die Zuordnung der Steuerberatungskosten?

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Zuordnung der Steuerberatungskosten zu den Betriebsausgaben, Werbungskosten oder den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung Folgendes: 1. Begriffsbestimmung

Wie können Beratungshonorare steuerlich absetzbar sein?

Beratungshonorare können als Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Dazu muss die Beratung in Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen.

Wann ist die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019?

Abgabefristen für die Steuererklärung in 2020. Der Abgabetermin für die Steuererklärung 2019 ist der 31. Juli 2020. Seit 2018 haben Sie für das Einreichen Ihrer Steuererklärung 2 Monate mehr Zeit, weshalb viele noch Ende Mai als Frist kennen.

Welche Gegenstände dürfen in voller Höhe abgeschrieben werden?

Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410 € dürfen sofort in voller Höhe abgeschrieben werden, wenn sie selbständig nutzbar sind. Im Jahr 2008 wurde für Anlagegüter mit einem Wert zwischen 150 und 1000 Euro ein Sammelposten eingeführt. Hierin können alle GWG-Werte eines Jahres gesammelt werden.

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