Ist die Nutzung von Marken als Bestimmungshinweis zulässig?

Nutzung von Marken als Bestimmungshinweis. Weiterhin ist nach § 23 Ziff. 3 MarkenG die Nutzung einer Marke als Hinweis auf die Bestimmung einer Ware oder Dienstleistung insoweit zulässig, als die Nennung der Marke notwendig ist. Daher darf eine Marke genutzt werden, um auf Zubehör für ein Markenprodukt oder Leistungen rund um das Markenprodukt

Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?

Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.

Was sind die Anforderungen für einen Markennamen registrieren?

Die Anforderungen, die es zu erfüllen gilt, um einen Markennamen zu registrieren, sind in § 32 Abs. 2 MarkenG aufgeführt. Das Markenrecht definiert die Inhaber einer Marke als natürliche Personen, juristische Personen oder Personengesellschaften, die auch dazu berechtigt sind, Rechte zu erwerben und daraus folgende Verbindlichkeiten einzugehen.

LESEN:   Hat ein Bewegungsmelder eine Batterie?

Wann dürfen fremde Marken verwendet werden?

Fremde Marken dürfen immer dann verwendet werden, wenn sie nicht als Herkunftshinweis eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Marke eingesetzt wird. III. Fazit

Ist die Werbung mit fremden Marken zulässig?

Sowohl nach dem EuGH als BGH ist diese Art der Werbung mit fremden Marken grundsätzlich zulässig, solange es nicht zu einer „Zuordnungsverwirrung“ kommt. Wird der Eindruck erweckt, die AdWords-Anzeige stamme vom Markeninhaber, liegt eine Markenverletzung vor.

Was ist der Markenschutz im geschäftlichen Verkehr?

So ist der Markenschutz nicht nur örtlich und auf die im Verzeichnis angeführten Waren und Dienstleistungen beschränkt, sondern eine Markenverletzung setzt eine Markennutzung im geschäftlichen Verkehr voraus. Zudem dürfen fremde Marken auch im geschäftlichen Verkehr bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen benutzt werden.

Ist die Nutzung einer fremden Marke erlaubt?

Aber auch im geschäftlichen Verkehr ist in bestimmten Fällen die Nutzung einer fremden Marke erlaubt. Nachstehend einige Beispiele: So hat nach § 23 Ziff. 1 MarkenG z.B. jeder das Recht, seinen Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen.

LESEN:   Was passiert mit Erstattung nach Steuererklarung in Privatinsolvenz?