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Ist die Rente in anderen Ländern möglich?
Ziehen Sie in ein Land der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, dann erhalten Sie in der Regel die volle Rente. In anderen Ländern kann es zu Einschränkungen kommen. Hier lesen Sie mehr dazu.
Kann es zu Abzügen bei der Rente kommen?
Im Einzelfall kann es zu Abzügen bei der Rente kommen, wenn Ihr deutscher Rentenanspruch zum Teil auch ausländische Zeiten beinhaltet, die zum Beispiel auf dem Rentenabkommen mit Polen von 1975 beruhen. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre „Das deutsch-polnische Sozialversicherungsabkommen vom 9. Oktober 1975“.
Wie ändert sich für sie die Rente im Ausland?
Wenn Sie nur vorübergehend im Ausland sind, ändert sich für Sie nichts. Wir überweisen die Rente auf ein Konto Ihrer Wahl. Leben Sie künftig dauerhaft in einem Land der Europäischen Union (EU), in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, ändert sich für Sie in den allermeisten Fällen nichts.
Welche Staaten haben die volle Rente ausgezahlt?
Sie bekommen weiterhin, wie auch in Deutschland, monatlich die volle Rente ausgezahlt, wenn Sie in einen der folgenden Staaten umziehen: Deutschland hat außerdem mit einigen Staaten, unter anderem Albanien, Japan, Kosovo, Marokko und Serbien, Sozialversicherungsabkommen geschlossen.
Kann man sich die Rente vorzeitig auszahlen lassen?
Deutsche Staatsbürger können sich die Rente meist nicht vorzeitig auszahlen lassen, da sie sich in der Regel auch bei einem Wohnsitz im Ausland in Deutschland freiwillig versichern dürfen.
Kann ich deutsche Staatsbürger auswandern und die Rente vorzeitig auszahlen lassen?
Möchten deutsche Staatsbürger auswandern und die Rente vorzeitig auszahlen lassen, ist Folgendes zu beachten: Zwar scheiden sie in der Regel aus der Versicherungspflicht aus, wenn sie im Ausland einen Job aufnehmen. Allerdings dürfen sich deutsche Staatsbürger, egal wo sie leben, stets freiwillig versichern.