Ist die Selbstständigkeit arbeitslos?

Rein vom Gesetz her gilt ein Selbstständiger als arbeitslos, wenn die selbstständige Tätigkeit so schlecht läuft, dass diese weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Muss die Selbstständigkeit ganz aufgegeben werden, wenn man Arbeitslosengeld bezieht? Nein.

Ist das Arbeitslosengeld I nach einer Selbstständigkeit bezahlt?

Auch wenn das Arbeitslosengeld I nach einer Selbstständigkeit nur unter gewissen Bedingungen bezahlt wird, hat jeder Mensch dennoch ein Anrecht auf die Grundsicherungsleistung nach dem SGB II.

Wie können sie während einer bestehenden Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit ausüben?

Sie dürfen während einer bestehenden Arbeitslosigkeit eine Nebentätigkeit wie zum Beispiel eine selbständige Tätigkeit unter 15 Stunden in der Woche ausüben. Die Anrechnung des Nebeneinkommens erfolgt nach § 155 SGB III. Danach erhalten Sie einen Freibetrag von 165 Euro monatlich.

Wann muss die selbstständige Tätigkeit abgegeben werden?

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit abgegeben werden – zusammen mit einem Nachweis über die selbstständige Arbeit, beispielsweise einem Gewerbeschein. Außerdem müssen Antragsteller nachweisen, dass die selbstständige Tätigkeit in der Regel mindestens 15 Stunden in der Woche beträgt.

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Was sind Selbständigkeit und Arbeitslosenversicherung?

Selbständigkeit und Arbeitslosen­versicherung. Sie können nicht gleichzeitig arbeitslos und „selbständig Erwerbend im Hauptberuf“ sein. Selbständige sind bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) nicht versichert und auch nicht versicherbar.

Wer beruflich selbständig ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann?

Beruflich selbständig ist, wer keinem Direktionsrecht unterliegt, in keine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann.