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Ist die Steuerzahlung in Ratenform eine Zahlungsmodalität?
Da die Steuerzahlung in Ratenform aber trotzdem eine Art der Steuerstundung darstellt, muss ein Stundungsantrag gestellt werden, in welchem der Schuldner als Zahlungsmodalität die Ratenzahlung vorschlägt. Allerdings kann der Antrag des Steuerzahlers auf Steuerstundung nicht rückwirkend gewährt werden.
Welche Möglichkeiten gibt es für Steuerzahlungen aufzuschieben?
Denn das Finanzamt gewährt verschiedene Möglichkeiten, Steuerzahlungen aufzuschieben, wenn hierbei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Eine dieser Möglichkeiten ist die Stundung, die in § 222 der Abgabenordnung (AO) geregelt ist. Diese muss jedoch beantragt werden.
Kann das Finanzamt eine Stundung der Steuerzahlung verlangen?
Es kann jedoch sein, dass das Finanzamt verlangt, dass Sie einen Nachweis Ihrer Bank erbringen, dass sämtliche Kreditlinien bereits ausgeschöpft sind. Die Stundung der Steuerzahlung kann ganz oder teilweise erfolgen, allerdings nur dann, wenn die Steuerzahlung für Sie eine unbillige Härte darstellt.
Ist die Zahlung der Steuern problemlos möglich?
Das heißt, zu einem späteren Zeitpunkt muss die Zahlung der Steuern für Sie problemlos möglich sein. Wenn die Zahlung auch dann nur schwierig oder gar nicht erfolgen kann, ist der Steueranspruch gefährdet und dem Antrag auf Stundung wird regelmäßig nicht stattgegeben.
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Wie viele Raten gibt es zur Begleichung einer Steuerschuld?
Auch was die Anzahl der Raten zur Begleichung einer Steuerschuld betrifft, gibt es wenig Spielraum. Schließlich kann die offene Summe nicht in beliebig vielen Raten abgestottert werden. Maximal sind nämlich nur insgesamt 12 Monatsraten – also ein Jahr der Ratenzahlung – möglich.
Ist es möglich, Steuerschulden in Raten zu zahlen?
Bevor es zu einer Zwangsvollstreckung kommt, sollte daher das Finanzamt kontaktiert werden, denn es ist möglich, Steuerschulden in Raten zu zahlen. Steuerschulden in Raten zahlen ist durchaus möglich – wenn auch nur unter bestimmten Umständen.
Ist das Preisgeld steuerfrei?
Privat und somit steuerfrei ist das Preisgeld dagegen, wenn die Verleihung in erster Linie dazu bestimmt ist, das Lebenswerk oder Gesamtschaffen des Empfängers zu würdigen. Gleiches gilt, wenn die Persönlichkeit des Preisträgers geehrt werden soll, seine Grundhaltung ausgezeichnet oderseine Vorbildfunktion herausgestellt werden soll.