Ist die Zeit als Beifahrer Arbeitszeit?

Als Beifahrer wird die Zeit in der Regel nicht als Arbeitszeit angerechnet, da Sie hier anderen Tätigkeiten (privater Natur) nachkommen können. Ist dies durch den Arbeitgeber nicht angeordnet und Sie arbeiten freiwillig, ist diese Zeit keine Arbeitszeit.

Welche der aufgeführten Arbeiten zählen nicht zur Arbeitszeit?

Pausen und ihre Vergütung Grundsätzlich zählen Pausen nicht zur Arbeitszeit, sodass sie nicht vergütet werden müssen und von der Arbeitszeit abgezogen werden. Zieht der Arbeitgeber die Pause jedoch pauschal von der Arbeitszeit ab, ohne dass sie tatsächlich in Anspruch genommen wurde, kann das rechtswidrig sein.

Welche Reisezeiten sind vom Arbeitgeber zu vergüten?

Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.

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Was ist die Vergütungspflicht von Reisezeiten?

Die Frage nach der Vergütungspflicht von Reisezeiten beantworten die Richter in ihrer Entscheidung jedoch wie folgt: Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.

Wie kann die Vergütung von Reisezeiten geregelt werden?

So kann die Vergütung von Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßig geschuldeten Arbeitszeit anfallen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individualvertraglich abweichend geregelt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsverträge in der Regel formularmäßig verwendet werden.

Wie beurteilt das BAG die Erforderlichkeit von Reisezeiten?

Das BAG beurteilt die Erforderlichkeit von Reisezeiten mit einem (Teil-)Rückgriff auf die Beanspruchungstheorie: Wenn und soweit der Arbeitgeber das Reisemittel vorgibt – etwa den Pkw als Selbstfahrer zu verwenden – ist die gesamte Reisedauer erforderlich und damit auch vollständig zu vergüten.