Ist ein Anwalt auch ein Notar?

Unterschiede zwischen Notar und Anwalt Gemeinhin wird der Notar mit einem Anwalt gleichgesetzt. Allerdings existiert zwischen beiden Berufsgruppen ein entscheidender Unterschied. Ein Anwalt ist ausschließlich der Partei Rechenschaft schuldig, in dessen Auftrag er handelt.

Wer ist billiger Rechtsanwalt oder Notar?

Gehen zu einem Notar sind die Kosten deutlich niedriger als die Kosten anwaltlicher Beratung, was an den unterschiedlichen Kostengesetzen liegt. Ein konkretes Beispiel: Es lassen sich Ehegatten zu einem Testament beraten, die ein Vermögen von Euro 400.000,- haben.

Wie gibt es das Notariat in Berlin?

Es gibt das sogenannte „Nur-Notariat“, bei dem der Notar ausschließlich als Notar tätig ist und das „Anwalts-Notariat“, bei dem ein Notar gleichzeitig auch als Anwalt tätig ist. Im Süden und Osten der Republik sind Notare lediglich als solche tätig. Berlin ist dabei die Ausnahme, denn dort gibt es das Anwaltsnotariat.

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Wie viele Notare gibt es in Deutschland?

Unabhängig von den verschiedenen Formen des Notariats haben alle Notare jedoch bundesweit die gleichen Beurkundungszuständigkeiten und sie unterliegen auch denselben Pflichten, die aus ihrem Amt entstehen. Deutschlandweit gibt es ca. 1.500 hauptberufliche Notare und ungefähr 5.600 Anwaltsnotare.

Was ist die Voraussetzung für ein öffentlicher Notar?

Eine bereits oben erwähnte Voraussetzung, um öffentlicher Notar zu werden, ist die Befähigung zum Richteramt. Diese besitzen Volljuristen, die das erste und zweite Staatsexamen sowie den juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert haben. Dies ergibt sich aus § 5 BNotO. Ferner gibt es für einen Notar eine festgelegte Altersgrenze.

Wie lange dauert eine notarielle Fortbildung in Deutschland?

Zudem muss nach dem Ablegen der Prüfung jährlich für mindestens 15 Stunden an notarspezifischen Fortbildungen teilgenommen werden und das vor der jeweils zuständigen Notarkammer in Deutschland. Bevor eine Person Notar wird, muss sie ferner nachweisen, die notarielle Berufspraxis hinreichend zu kennen.