Ist ein ausländisches Rezept nicht gültig?

Ein ausländisches Rezept ist wohl ein guter Hinweis darauf, dass das Medikament gebraucht wird, ist aber in der Schweiz nicht gültig. Man kann es auch nicht den Krankenkassen abrechnen. Eine Abgabe wird also wie eine „Abgabe ohne Rezept“ gehandhabt, das heisst, es gilt als Ausnahmefall und wird entsprechend abgeklärt und dokumentiert.

Was ist die Gesetzeslage für ein ausländisches Rezept?

Ein ausländisches Rezept muss nach Gesetzeslage immer in ein Rezept des jeweiligen Landes von einem Arzt umgeschrieben werden. Das ist die definitiv die Gesetzeslage in Deutschland, Irland, England, Schweden und Frankreich. Hilft nicht viel, weil in Spanien und Italien fragen die nicht mal nach einem Rezept.

Was ist eine Abgabe ohne Rezept?

Eine Abgabe wird also wie eine „Abgabe ohne Rezept“ gehandhabt, das heisst, es gilt als Ausnahmefall und wird entsprechend abgeklärt und dokumentiert.

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Wie werden Rezepte in den Apotheken versehen?

Rezept wird in den Apotheken mit einer Sonder-PZN versehen. Am häufigsten werden Akutfälle, defekte Reimporte beziehungsweise Rabattarzneimittel und pharmazeutische Bedenken geltend gemacht. Grafik: APOTHEKE ADHOC

Was gibt es für ein Rezept in einem anderen EU-Land?

Es gibt kein spezielles Formular oder Format für ein Rezept, das Sie in einem anderen EU-Land einlösen. In den meisten Fällen sollte das Rezept, das Sie in Ihrem Heimatland verwenden, bereits ausreichend Informationen enthalten, um es auch in einem anderen EU-Land einlösen zu können.

Ist in Frankreich ein ausländisches Rezept gültig?

Auch in Frankreich ist offenbar ein ausländisches Rezept gültig. Der Anhang auf den sich der Kollege bezieht (und den er mitgeschickt hat) ist das Positionspapier zu den Ärztliche Verschreibungen H010.01 der Kantonsapotheker ( zu finden hier) in dem unter Punkt 6.5 Abgabe von Arzneimitteln ohne Rezept steht