Ist ein Hausverkauf mit zwei Eigentümern möglich?

Ein Hausverkauf mit zwei oder mehr Eigentümern ist grundsätzlich möglich, in der Praxis aber mit Schwierigkeiten verbunden, da ein solcher Verkauf häufig mit einer Scheidung oder einem Erbfall in Verbindung steht.

Was beachten sie beim Verkauf einer Immobilie mit mehreren Eigentümern?

In diesem Artikel erfahren Sie, was Sie beim Verkauf einer Immobilie mit mehreren Eigentümern beachten müssen. Gibt es mehrere Eigentümer, kann eine Immobilie nicht im Alleingang verkauft werden. Es muss immer die Zustimmung aller Eigentümer eingeholt werden. Eine Teilungsversteigerung gilt es unbedingt zu vermeiden.

Wie kann man Grundstücke mit mehreren Eigentümern verkaufen?

Soll eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück mit mehreren Eigentümern verkauft werden, ist immer die Zustimmung der Miteigentümer einzuholen. Nach § 47 Grundbuchordnung muss jeder Anteil der Eigentümer in Bruchteilen angegeben werden – man spricht hier von einem sogenannten Bruchteilseigentum.

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Ist es möglich eine Eigentümergemeinschaft zu verzeichnen?

Auch im Rahmen einer Erbengemeinschaft werden mehrere Eigentümer verzeichnet. Soll eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück mit mehreren Eigentümern verkauft werden, ist immer die Zustimmung der Miteigentümer einzuholen.

Wann kann das Eigenheim verkauft werden?

Bei Eheleuten kann das Eigenheim nur dann verkauft werden, wenn beide dem Verkauf zustimmen. Handelt es sich um eine Bruchteilsgemeinschaft, kann jeder Eigentümer frei über seinen Anteil verfügen. Ein guter Makler erzielt für Sie einen guten Verkaufspreis.

Sind zwei oder mehr Eigentümer im Grundbuch eingetragen?

Wenn im Grundbuch zwei oder mehr Eigentümer für ein bebautes Grundstück eingetragen sind, handelt es sich in den meisten Fällen um ein Ehepaar oder um eine Erbengemeinschaft. Es ist mithin gängige Praxis, dass sich Eheleute bei einem Neubau oder beim Erwerb einer Immobilie gemeinsam als Eigentümer ins Grundbuch eintragen lassen.

Wie kann ich eine Immobilie verkaufen?

Soll die Immobilie verkauft werden, muss jeder eingetragene Eigentümer dem Verkauf zustimmen und die Eigentumsumschreibung auf den Erwerber im Grundbuch bewilligen. In der Praxis gibt es jedoch Unterschiede beim Verkauf. Gut ist, wenn Fragen und Unklarheiten möglichst im Vorfeld erkannt und abgeklärt werden.

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