Inhaltsverzeichnis
Ist ein Kaufvertrag ein Verwaltungsakt?
Aus § 54 S. 1 VwVfG ergibt sich, dass die Behörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag anstelle eines Verwaltungsaktes erlassen kann. Ihr steht somit ein Ermessensspielraum diesbezüglich zu. Zudem kann der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags durch eine Norm verboten sein.
Ist ein Verwaltungsakt ein Rechtsgeschäft?
Ein Verwaltungsakt kann mündlich, schriftlich oder elektronisch bekannt gegeben werden. 2. Im Unterschied zu den Rechtsgeschäften des zivilen Rechts wird bei einem Verwaltungsakt Rechtsgültigkeit grundsätzlich vermutet.
Welchen Auftrag haben die öffentlich rechtlichen Sender?
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den sogenannten öffentlich-rechtlichen Programmauftrag zu erfüllen, der in den entsprechenden gesetzlichen Grundlagen verankert ist. Danach müssen die Programme den Zuschauern und Zuhörern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten.
Was ist ein außergerichtlicher Vergleich?
Der sog. Anwaltsvergleich, der durch das Zutun eines bzw. der Rechtsanwälte der Parteien geschlossen wird, ist eine gesetzlich geregelte besondere Form des außergerichtlichen Vergleichs. Daneben kann ein außergerichtlicher Vergleich auch durch eine Mediation erreicht werden.
Was ist ein Änderungsvertrag im Arbeitsrecht?
Der Änderungsvertrag im Arbeitsrecht ist eine schriftliche Vereinbarung (vgl. § 623 BGB) zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, das bestehenden Arbeitsverhältnisses zu veränderten Bedingungen fortzuführen. Die Besonderheit liegt allerdings darin, dass diese Vertragsänderung in der Regel durch eine sog.
Was ist ein Vergleich nach § 779 BGB?
Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein „Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.“ Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits.
Was sind die Voraussetzungen des Vergleichs?
Voraussetzungen des Vergleichs Es besteht ein wirksames Rechtsverhältnis zwischen den Parteien. Es besteht entweder Streit, Ungewissheit oder Unsicherheit über das Rechtsverhältnis. Beide Parteien beenden den Streit oder die Ungewissheit bzw. Es darf ferner keine Unwirksamkeit des Vergleichs gem.