Ist ein Reverse Split gut oder schlecht?

Abschließend und zusammenfassend lässt sich sagen, dass Aktiensplits und Reverse-Splits weder grundsätzlich gut noch grundsätzlich schlecht sind. Aktiensplits führen zwar oftmals dazu, dass die Aktie in der Folge wegen des optisch günstigeren Kurses neue Investoren anzieht und dadurch steigt.

Wann kommt es zu einem Aktiensplit?

Die Aktionäre stimmten dem Split auf der Hauptversammlung am 3. Juni 2021 zu. Somit wurden am 19. Juli nach US-Börsenschluss (22 Uhr deutscher Zeit), aus einer Nvidia-Aktie vier.

Was ist ein Reverse Split bei Aktien?

Bei einer Aktienzusammenlegung (Reverse Stock Split) handelt es sich um das Gegenteil eines Aktiensplits. Die Aktiengesellschaft verringert die Anzahl der ausgegebenen Aktien mit dem Ziel, den Börsekurs zu erhöhen. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft und der Gesamtwert der Aktien bleiben dabei unverändert.

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Wie können Aktienzusammenlegungen durchgeführt werden?

Aktienzusammenlegungen können aus optischen Gründen durchgeführt werden, wenn die Papiere einen geringen Kurswert haben, was bei Penny Stocks in der Regel der Fall ist. Sie dienen in solchen Fällen allein der Kurspflege. Viele Anleger meiden Aktien mit niedrigen Kursen, weil ihnen der Geruch von Ramschaktien anhaftet.

Wie geht das mit den neuen Aktien?

Damit geht das Recht des Aktionärs, die neuen Aktien zu kaufen, an den Bezugsrechtkäufer über und der Altaktionär bekommt dafür Geld. Da die neuen Aktien in der Regel günstiger sind als die alten Aktien, soll auf diese Weise der Altaktionär entschädigt werden.

Kann ein Aktionär nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen?

Ein Aktionär, der nicht an der Kapitalerhöhung teilnimmt, kann sein Bezugsrecht auf die neuen Aktien in den meisten Fällen an der Börse verkaufen. Damit geht das Recht des Aktionärs, die neuen Aktien zu kaufen, an den Bezugsrechtkäufer über und der Altaktionär bekommt dafür Geld.

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Was ändert sich bei der Zusammenlegung der Aktien?

Die Zusammenlegung selbst ändert nichts an den Beteiligungsverhältnissen oder am Gesamtwert der Aktiengesellschaft. Das Eigenkapital bleibt unberührt. Jede Aktienzusammenlegung muss von der Hauptversammlung unter einem entsprechenden Tagesordnungspunkt beschlossen werden.

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