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Ist ein Schwager ein Angehöriger?
Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf hat sich auch der Kreis der nahen Angehörigen erweitert. Neben Eltern, Ehegatten, Lebenspartnern und Kindern sind dies zum Beispiel auch die Schwiegereltern oder Schwägerinnen und Schwager.
Wer zählt zu den nahen Angehörigen?
Zu den nahen Angehörigen zählen zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Eltern, Schwiegereltern, Geschwister und Kinder sowie weitere Personengruppen. Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf wurde auch der Begriff der „nahen Angehörigen“ zeitgemäß erweitert.
Wer zählt alles zu Familienangehörigen?
Wie wird eine Schwägerschaft fließend definiert?
Im Sprachgebrauch wird Schwägerschaft fließend definiert. Enger als gesetzlich werden nur die Geschwister des Ehegatten bzw. Lebenspartners (nicht aber die übrigen angeheirateten Verwandten, etwa Schwiegermutter, Schwiegersohn und auch angeheiratete Vettern und Basen) als Schwager bzw.
Warum sind Schwager und Schwäger nicht verwandt?
Schwager und Schwägerinnen sind rechtlich gesehen nur verschwägert, nicht verwandt. Begründet wird eine Schwägerschaft also nur durch eine Heirat. Die Verwandten des einen Partners werden also mit den Verwandten des anderen Partners mit gegenseitiger Schwägerschaft verbunden. Dadurch werden zwei Familienverbände miteinander verknüpft.
Wie endet die Schwägerschaft mit einer Scheidung?
Die Schwägerschaft endet nicht mit einer Scheidung, sie kann allerhöchstens durch den Tod eintreten. Es kann also weder eine Ex-Schwiegermutter noch eine Ex-Schwager geben. Bei einer neuen Heirat wird beispielsweise die neue Schwiegermutter die alte nicht ersetzen, sondern es wird ein neues Schwägerschaftsverhältnis begründet.
Was ist die Schwägerschaft im Bürgerlichen Gesetzbuch?
Mit dem § 1590 BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches befasst sich die Rechtsprechung mit der Schwägerschaft im Rechtssinn. Eine Schwägerschaft wird immer nur aus der Heirat zwischen dem Blutsverwandten und dem anderen Ehepartner entstehen. Dasselbe galt für das nicht mehr existente Lebenspartnerschaftsgesetz nach § 11 LpartG.