Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist ein Termin ein Vertrag?
- 2 Was ist eine Vertragsfrist?
- 3 Wann ist ein bauzeitenplan verbindlich?
- 4 Was ist ein Termin im Sinne des BGB?
- 5 Was ist bei der Ausführung der Leistungen und was ist bei der Festlegung der ausführungsfristen zu beachten?
- 6 Wer erstellt einen bauzeitenplan?
- 7 Warum Bauzeitenplan?
- 8 Wann gelten die Fristen im Bauzeitenplan nach VOB B als verbindlich?
- 9 Welche Möglichkeiten gibt es für einen Vertrag abzuschließen?
- 10 Was ist vom Zustandekommen eines Vertrages zu unterscheiden?
- 11 Ist ein Vertrag mangels Einigung nicht zustande gekommen?
Ist ein Termin ein Vertrag?
Bei einzelnen Geschäftsarten (Termingeld, Termingeschäft, Terminkontrakt) ist der Termin sogar der das gesamte Geschäft bestimmende Vertragsbestandteil. Termine können aber auch ein bestimmter oder herausragender Zeitpunkt sein, an dem ein Ereignis stattfindet, etwa ein Hochzeitstermin oder eine Sonnenfinsternis.
Was ist eine Vertragsfrist?
Vertragsfristen sind nach der Definition in § 5 Abs. 1 Satz 1 VOB/B die verbindlichen Fristen, nach denen die Bauleistung zu beginnen und zu beenden sowie dazwischen angemessen zu fördern ist.
Was sind ausführungsfristen?
Die Ausführungsfrist ist der Zeitpunkt, bis zu dem eine zu vergebende Leistung auszuführen ist. Ausführungsfristen für die zu vergebende Leistung sind ausreichend zu bemessen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 9 Abs.
Wann ist ein bauzeitenplan verbindlich?
Befindet sich eine entsprechende Formulierung im Bauvertrag, ist der Bauzeitenplan für Bauleitung und Auftraggeber bindend. Der Auftragnehmer gerät mit Ablauf dieser Frist automatisch in Verzug, bei fehlender Festlegung des Datums muss der Auftraggeber zunächst mahnen.
Was ist ein Termin im Sinne des BGB?
Termin = Zeitpunkt Ein Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, zu dem etwas geschehen oder eine Rechtswirkung eintreten soll. Beispiele: Die Vertragsparteien vereinbaren „Liefertermin 03.06.2019, eintreffend“ oder „der Vertrag endet am 30.06.2019“.
Was ist ein Wunschtermin?
Wunschtermin, der erwünschter, vorgeschlagener Termin (für ein Ereignis, Vorhaben o. Ä. )
Was ist bei der Ausführung der Leistungen und was ist bei der Festlegung der ausführungsfristen zu beachten?
Bei Ausführungsfristen handelt es sich um verbindliche Fristen, nach denen ein Bauvorhaben zu beginnen, angemessen zu fördern und zu beenden ist. Diese sind ausreichend zu bemessen (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 9 Abs.
Wer erstellt einen bauzeitenplan?
Er wird vom Architekten in Abstimmung mit Bauleiter und Auftraggeber erstellt. Die am Bau beteiligten Firmen können in die Erstellung des Bauablaufplans einbezogen werden. Der Bauzeitenplan soll die Einhaltung des Fertigstellungstermins für ein Bauvorhaben sichern.
Wann muss ein Auftrag ausgeführt werden?
Gemäß § 6 Abs. 3 VOB/B hat der Auftragnehmer, sobald die hindernden Umstände wegfallen, ohne Weiteres und unverzüglich die Arbeiten wieder aufzunehmen und den Auftraggeber davon zu benachrichtigen. 2 VOB/B mindestens 12 Werktage einräumen müssen, um mit Leistungen, die noch gar nicht begonnen worden waren, anzufangen.
Warum Bauzeitenplan?
Der Bauzeitenplan dient der Koordination und Kontrolle aller verschiedenen (beruflichen/gewerblichen) Tätigkeiten (Gewerke) zur Erreichung eines geordneten, weitestgehend reibungslosen Arbeitens, mit dem Ziel, den vorgesehenen Fertigstellungstermin eines Bauprojektes zu sichern.
Wann gelten die Fristen im Bauzeitenplan nach VOB B als verbindlich?
Wann ist eine vereinbarte Frist eine Vertragsfrist? Verbindliche Vertragsfristen sind beim VOB/B-Vertrag grundsätzlich nur der vereinbarte Baubeginn und der Fertigstellungstermin. Alle anderen Fristen sind nur bloße Kontrollfristen.
Was verstehen Sie unter einer Frist?
Ein Zeitraum, innerhalb dessen oder nach dem ein bestimmtes Ereignis eintreten beziehungsweise eine bestimmte Handlung vorgenommen werden soll, wird als „Frist“ bezeichnet. Eine Frist endet immer mit einem „Termin“ und wird als Bestimmung der zeitlichen Grenzen für subjektive Rechte und ihre Geltendmachung angesehen.
Welche Möglichkeiten gibt es für einen Vertrag abzuschließen?
Das Gesetz bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, einen Vertrag abzuschließen: Den mündlichen oder konkludenten Vertragschluss (durch schlüssiges Handeln), die Textform, die Schriftform und die notarielle Beurkundung des Vertrages. Unternehmer unter sich können Verträge zudem auch stillschweigend abschließen.
Was ist vom Zustandekommen eines Vertrages zu unterscheiden?
Vom Zustandekommen eines Vertrages, also dem Vertragsschluss durch Angebot und Annahme, ist die nachfolgende Frage der Wirksamkeit eines geschlossenen Vertrages streng zu unterscheiden (siehe oben unter Rn. 89 ff. ). Dies erkennen Sie zum Beispiel an den Formulierungen in §§ 108 Abs. 1, 177 Abs. 1, 1366 Abs. 1.
Was bedeutet eine Überschreitung durch den Auftragnehmer?
Bei letzteren Angaben bedeutet eine Überschreitung durch den Auftragnehmer nicht automatisch einen Verzug, sondern es müsste für eine wirksame Vertragstrafe eine Verzugsanzeige durch den Auftraggeber vorausgehen. als Einzelfrist gleichfalls als Vertragsfrist gelten soll, ohne dass dies im Vertrag bestimmt wurde.
Ist ein Vertrag mangels Einigung nicht zustande gekommen?
Ist ein Vertrag umgekehrt mangels Einigung nicht zustande gekommen, liegt gar kein Rechtsgeschäft („Nicht-Rechtsgeschäft“) vor. Die Frage der Nichtigkeit kann sich nicht stellen, weil es gar kein Rechtsgeschäft gibt, das nichtig sein könnte.