Ist ein Versicherungsvertreter ein Unternehmer?

Der Versicherungsvertreter ist als Handelsvertreter selbstständiger Gewerbetreibender i.d.S. und unterliegt demnach der Gewerbesteuer (→ Gewerbesteuer).

Sind Versicherungsvermittler Freiberufler?

Nicht Freiberufler, sondern Gewerbetreibende sind demnach zum Beispiel Apotheker, Astrologen, nicht-künstlerisch tätige Fotografen, Gebrauchsgrafiker, Kreditberater, Projektmanager oder Versicherungsmakler.

Wer ist der Auftraggeber eines Versicherungsvertreters?

Der Auftraggeber eines Versicherungsvertreters ist also nicht etwa der Kunde (Versicherungsnehmer), wie es bei einem Versicherungsmakler der Fall ist, sondern der Versicherer, bzw. die Versicherungsgesellschaft, oder auch ein anderer Versicherungsvertreter.

Was sind Versicherungsvertreter im Sinne des VVG?

Zu nennen sind hier insbesondere Kaufhäuser, Kreditkartenorganisationen, Autohäuser, Reisebüros und vor allem Banken. ► Versicherungsvertreter im Sinne des VVG ist, wer von einem VR oder einem Versicherungsvertreter damit betraut ist, gewerbsmäßig (und selbstständig) Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen.

Was sind die Begriffe des Versicherungsvertreters und Versicherungsmaklers?

Die Begriffe des Versicherungsvertreters und Versicherungsmaklers sind richtlinienkonform nach dem Unionsrecht und nicht handelsrechtlich i.S.v. § 92 und § 93 HGB auszulegen. Es handelt sich dabei um eine unechte Steuerbefreiung ohne Möglichkeit der Option i.S.d. § 9 UStG (§ 4 Nr. 11 UStG ist in § 9 Abs. 1 UStG nicht aufgezählt).

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Wie kann man Versicherungsvertreter selbständig machen?

Versicherungsvertreter können selbständig tätig sein und sich ihre Arbeitsleistung, die im Zusammenhang mit den Versicherungsregelungen verbunden ist, mit einer Provision versehen. Liegt etwa ein Unternehmer, also eine Versicherung, dem Geschäft zugrunde, bezieht sich die Abnahme der Vermittlung und ihrer Leistungen auf den Unternehmer.