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Ist ein vertraglicher Anspruch gegen eine fremde Bank möglich?
Ein vertraglicher Anspruch gegen eine fremde Bank ergibt sich daraus allerdings nicht, der Bundesgerichtshof meint, dass eine dritte Bank ggf. nach § 826 BGB haften könnte bzw. es bestünde die Möglichkeit, Schadensersatz aus Drittschadensliquidationen geltend zu machen. Also ist zu fragen, ob die Bank haftet oder nicht.
Wie war die Deutsche Bank als Korrespondenzbank ins Visier geraten?
Die Deutsche Bank war als Korrespondenzbank der Danske Bank ins Visier internationaler Ermittler geraten. Sie hatte für deren estnische Filiale und zwielichtige Kunden Zahlungen in Milliardenhöhe in Amerika entgegengenommen. Zuletzt hatte ihr auch die deutsche BaFin mangelnde Fortschritte in der Geldwäschebekämpfung vorgeworfen.
Warum müssen Banken sofort kündigen?
Damit gilt: um Schadenersatzansprüche von Opfern zu vermeiden müssen Banken sofort kündigen. Da eine Haftung seitens der Rechtsprechung bejaht wird, wenn die Bank leichtfertig handelt…., Leichtfertigkeit wird sozusagen dem Vorsatz gleichgezogen. Ergebnis – die Banken haften bei kriminellen Taten ihrer Kunden.
Wie unterscheiden sich Widerrufsbelehrungen vom Bundesgerichtshof?
Oft unterscheiden sich Widerrufsbelehrungen nicht wesentlich, und wir können uns gut an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientieren. Geht es hingegen um Haftungsfälle wegen fehlerhafter Anlageberatung, etwa um den Verkauf von Schifffonds und anderen Steuersparmodellen, ist die Sache komplizierter.
Was gibt es für den Schutz vor Online-Banking?
Einen hundertprozentigen Schutz vor den Gefahren des Online-Bankings gibt es nicht, zumal die Methoden der Straftäter immer raffinierter werden, um „Kasse zu machen“. Eine geradezu klassische Methode von Straftätern ist die getarnte Installation einer Schadsoftware (sog.
Was sind die Voraussetzungen für den unberechtigten Zugriff auf Bankkonten?
Für den unberechtigten Zugriff auf Bankkonten kommen verschiedene Methoden in Betracht. Voraussetzung sind hierfür Sicherheitslücken in den Online-Banking-Systemen der Kreditinstitute oder aber auch fahrlässiges Verhalten der Bankkunden.
Wie haftet der Aussteller für die Zahlung des Schecks?
Nach Art. 12 SchG haftet der Aussteller für die Zahlung (Einlösung) des Schecks. Auch Schecks ohne den Vermerk „an Order“ sind durch Indossament übertragbar, die Rektaklausel „nicht an Order“ macht den Scheck faktisch zum Namenspapier, das nur durch Abtretung übertragen werden kann ( Art.