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Ist ein Vollzeitstudium mit einer Vollzeit-Arbeitstätigkeit vereinbar?
Die Kultusminister der deutschen Länder hatten jedoch bereits 2003 festgelegt, dass ein Vollzeitstudium mit einer Vollzeit-Arbeitstätigkeit keinesfalls vereinbar ist.
Ist ein Vollzeitstudiengang für Vollzeit-berufstätige studierbar?
Ein Vollzeitstudiengang wäre für Vollzeit-Berufstätige nicht „studierbar“, man müsste sich stattdessen für einen Teilzeitstudiengang (berufsbegleitendes Studium) mit geringerem Zeitaufwand entscheiden – oder hätte sich von Beginn an für ein duales Studium entscheiden müssen, das Studium und Beruf kombiniert.
Was beträgt die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester?
In Zahlen ausgedrückt: Wenn an einer Hochschule pro Studienjahr im Vollzeitstudium 60 „Leistungspunkte“ (LP) à 25 h (also jährlich 1.500 h) zu realisieren sind, beträgt „die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und der vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 – 900 Stunden“ (Quelle).
Was muss bei der Einschreibung in den Vollzeitstudiengang der Hochschule beachten?
Bei der Einschreibung in den Vollzeitstudiengang der Hochschule musste ja der zugehörige Versicherungsnachweis vorgelegt werden; trifft dieser jedoch nicht (mehr) zu, muss die Hochschule darüber informiert werden.
Kann der Arbeitgeber ein befristetes Beschäftigungsverbot aussprechen?
Der Arbeitgeber muss ein befristetes oder unbefristetes Beschäftigungsverbot aussprechen, sofern der Arbeitsplatz grundsätzlich nicht für eine Schwangere geeignet ist, keine Schutzmaßnahmen möglich sind, kein Ersatzarbeitsplatz angeboten werden kann und eine Teilfreistellung nicht zielführend ist (§ 13 Abs.
Welche Vorteile hat die Tätigkeit als Freiberufler?
Grundsätzlich hat die Tätigkeit als Freiberufler den großen Vorteil, dass Sie sehr viel freier als in einem regulären Arbeitsverhältnis sind. Sie haben die Möglichkeit, nur Projekte anzunehmen, die Ihnen tatsächlich auch zusagen und müssen sich nicht den Weisungen eines Chefs beugen.