Ist eine Abfindung steuerfrei?

Arbeitnehmer, die für den Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich voll versteuern. Falls die Abfindung vollständig in einem Kalenderjahr ausgezahlt wurde, kannst Du oft eine Steuerermäßigung beantragen: die Fünftelregelung. Abfindungszahlungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Kann Schmerzensgeld gepfändet werden?

Schmerzensgeld ist pfändbar. Sie unterliegt der Pfändung nach § 829 ZPO. Dieser Anspruch kann damit gepfändet werden. Das geschieht dadurch, dass das Gericht dem Drittschuldner, in diesem Fall demjenigen, der Schmerzensgeld zahlen muss, verbietet, dieses Geld an den Geschädigten zu zahlen, § 829 Absatz 1 Satz 1 ZPO.

Was ist eine beschränkt steuerpflichtige Person?

Beschränkte Steuerpflicht. Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer oder von Österreich Einkünfte (z.B. Sozialversicherungspensionen) erzielen, aber in Österreich keinen Wohnsitz und auch nicht ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Was sind die Verwaltungsvorgaben zu Schadensersatzleistungen und Vertragsstrafen?

Die Verwaltungsvorgaben zu Schadensersatzleistungen bzw. Vertragsstrafen sind eigentlich klar: Im Falle einer echten Schadensersatzleistung fehlt es an einem Leistungsaustausch. Vertragsstrafen, die wegen Nichterfüllung oder wegen nicht gehöriger Erfüllung geleistet werden, haben ebenfalls Schadensersatzcharakter.

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Welche Schadensersatzansprüche sind steuerpflichtig?

Schadensersatzansprüche, in Form einer Abfindung durch die Auflösung eines Dienstverhältnisses, sind seit Januar 2016 steuerpflichtig – sofern diese vom Arbeitgeber oder vom Gericht ausgesprochen wurde. Nicht zum Arbeitslohn zählen zudem Arbeitgeberleistungen, welche durch eine Verletzung des Unternehmens ausgezahlt werden.

Was ist die beschränkte Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz?

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach dem Außensteuergesetz. Die sogenannte Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 2 AStG (Außensteuergesetz) erweitert die Steuerpflicht bei Personen für einen Zeitraum bis zu zehn Jahren, die ihren Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: