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Ist eine Beratung durch einen Mieterverein sinnvoll?
Der Vorteil bei einer Beratung durch den Mieterverein ist, dass die Mitglieder diese kostenlos in Anspruch nehmen können und in der Regel keine langen Wartezeiten einhalten müssen. Dies macht den Gang zum Mieterverein für viele Rechtssuchende attraktiver als den Besuch bei einem Rechtsanwalt für Mietrecht.
Welche Modernisierungen kann der Vermieter auf die Mieter umlegen?
Zudem kann der Vermieter Modernisierungen im Gebäude, z. B. den Einbau eines Aufzugs oder Balkons, und rund um die Anlage, wie etwa einen Spielplatz und Grünanlagen, auf die Mieter umlegen.
Wie kann der Vermieter die Mieterhöhung begrenzen?
Andererseits bedeute dies auch, dass die Mieterhöhung für ihn auf jeden Fall kommt, und der Vermieter muss diese noch nicht einmal begründen. Zudem gibt es keine Beschränkung, wie hoch die Mieterhöhung maximal ausfallen darf. Allenfalls die Mietpreisbremse kann die Mietstaffelungen nach oben begrenzen.
Ist der Vermieter verpflichtet die Mieterhöhung anzukündigen?
Der Vermieter ist in diesem Fall verpflichtet, die Mieterhöhung anzukündigen, die neue Miethöhe konkret zu benennen und dem Mieter offenzulegen, wie sich diese berechnet. Der Mieter kann also genau nachvollziehen, wann und wie hoch die Miete steigt.
Was ist die Mindestabweichung für eine Miete?
Der Umfang der Abweichung entspricht der Höhe der Minderung. Dabei ist die Mindestabweichung auf 10 Prozent festgelegt. Alles, was darunter liegt, muss im Zweifelsfall vom Mieter hingenommen werden. Beispiel: Fehlen bei der Wohnfläche 15m² trifft eine Mietminderung zu und der Mieter kann die Miete um 15 Prozent kürzen.
Wie tritt die Mietminderung zum Vermieter ein?
Zwar tritt die Mietminderung automatisch kraft des Gesetzes ein, dennoch ist der Mieter verpflichtet, den Mangel beim Vermieter anzuzeigen. Aus Gründen der Treupflicht zum Vermieter und aus der Schadenminderungspflicht heraus sollte der Mieter rechtzeitig das Erscheinen des Mangels anzeigen.
Ist der Vermieter verpflichtet die Miete zu kürzen?
Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Wohnung in dem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Die Miete zu kürzen, liegt im Ermessen des Mieters. Als Orientierungshilfe dient eine Mietminderungstabelle. Der Mangel sollte beim Vermieter angezeigt werden. Diese Mangelanzeige markiert den Zeitpunkt, ab dem eine Minderung anzusetzen ist.