Inhaltsverzeichnis
- 1 Ist eine Rückforderung möglich bis zur Eröffnung der Insolvenz möglich?
- 2 Kann der Insolvenzverwalter die Rückforderung verlangen?
- 3 Welche Kosten werden vom Verkäufer im Falle des Widerrufs erstattet?
- 4 Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?
- 5 Was ist ein Insolvenzverfahren?
- 6 Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
- 7 Kann der Insolvenzverwalter das Verfahren aufnehmen?
Ist eine Rückforderung möglich bis zur Eröffnung der Insolvenz möglich?
Bis zur Eröffnung der Insolvenz ist eine Rückforderung nur möglich, wenn dies in dem Gesellschaftervertrag vereinbart ist. Mit Eröffnung fällt diese „Sperre“ weg. Der Insolvenzverwalter kann unabhängig von irgendwelchen Vereinbarungen die Rückforderung verlangen, wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt.
Kann der Insolvenzverwalter die Rückforderung verlangen?
Der Insolvenzverwalter kann unabhängig von irgendwelchen Vereinbarungen die Rückforderung verlangen, wenn es sich um gewinnunabhängige Ausschüttungen handelt. Gewinnunabhängig ist die Ausschüttung, wenn die Gewinn- und Verlustrechnung in dem entsprechenden Jahr einen Minussaldo aufweist.
Welche Kosten werden vom Verkäufer im Falle des Widerrufs erstattet?
Zu den vom Verkäufer im Falle des Widerrufs zu erstattenden Kosten zählen auch solche Kosten, die dem Kunden durch die Auswahl einer bestimmten Zahlungsart entstanden sind, für die der Verkäufer seine eigenen Kosten auf den Kunden umwälzt.
Wie wird der Kreditgeber zurückerstattet?
Dieser Übertrag wird den Kreditnehmern zurückerstattet. In aller Regel geschieht dies automatisch. Wurde die Kreditversicherung nicht bei der Bank abgeschlossen, bei der auch das Darlehen aufgenommen wurde, muss diesem Versicherungsgeber die vorzeitige Kreditablösung angezeigt werden.
Wer kann den vorläufigen Insolvenzverwalter wechseln?
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann später auch der „richtige“ werden. Aber davon abgesehen, ob es der vorläufige ist oder nicht, gibt es auch die Möglichkeit, ihn auszutauschen. Denn man kann den Insolvenzverwalter wechseln – egal, ob Privatinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz.
Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?
Sobald es einen Grund für die Insolvenz eines Unternehmens gibt, muss noch der entsprechende Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Denn es gilt: Kein Antrag – kein Insolvenzverfahren. Diesen Antrag kann entweder das Unternehmen selbst stellen oder bei Zahlungsunfähigkeit auch ein Gläubiger.
Was ist ein Insolvenzverfahren?
Im Gegensatz zur Liquidation, die immer eine vollständige Auflösung des Unternehmens zum Ziel hat, besteht bei einem Insolvenzverfahren die Möglichkeit, das Unternehmen zu sanieren. Das Hauptziel ist es, bei laufendem Geschäftsbetrieb die ausstehenden Zahlungen zu begleichen und das Unternehmen (ggf. mit neuen Eigentümern) weiterzuführen.
Wie kann ein Insolvenzantrag gestellt werden?
Ein Insolvenzantrag kann entweder von den Gläubigern der Gesellschaft oder von der GmbH selbst gestellt werden. Die Gesellschaft wird hierbei durch den Geschäftsführer vertreten. Der Geschäftsführer ist derjenige, der das gesamte Unternehmen leitet und kontrolliert. Deshalb ist er für die Stellung eines Antrags verantwortlich.
Ist der Insolvenzverwalter berechtigt zu Zahlungen anzufechten?
Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 130 InsO).
Wie kann der Ertrag der Insolvenzmasse eingesetzt werden?
Wird der Prozess nun gewonnen, so fließt der Ertrag der Insolvenzmasse zu und kann zur (gleichmäßigen) Befriedigung der Insolvenzgläubiger eingesetzt werden.
Kann der Insolvenzverwalter das Verfahren aufnehmen?
Entscheidet sich der Insolvenzverwalter gegen die Fortführung des Prozesses, hat dies die Freigabe des streitbefangenen Gegenstandes zur Folge. Jetzt kann der Schuldner (oder der Prozessgegner) das unterbrochene Verfahren aufnehmen (§ 85 Abs. 2 InsO) und zwar ohne Beteiligung des Insolvenzverwalters. 01.09.2021Empfehlung!