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Ist Einstreu im Pferdeanhänger Pflicht?
Was viele nicht wissen, Einstreu im Pferdeanhänger ist Pflicht. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass beim Transport sichergestellt werden muss, dass weder Urin noch Mist aus dem Anhänger auslaufen beziehungsweise herausfallen und es ist dafür zu sorgen, dass der Boden rutschfest ist.
Was muss man beim Pferdeanhänger fahren beachten?
Beim Fahren ist es vor allem wichtig, gleichmäßig und vorausschauend zu fahren. Auch sollten Sie nicht allzu schnell unterwegs sein. So verhindern Sie, dass der Anhänger ins Schlingern gerät – und auch Ihr Pferd wird es Ihnen sicher danken. Gerät der Pferdeanhänger außer Kontrolle, kann das das ganze Gespann umwerfen.
Sind transportgamaschen Pflicht?
Selbstverständlich ist die zu transportierende Ladung (das Pferd) angemessen zu sichern. Wird das Pferd in einem Hänger transportiert, sollten die Beine des Tieres gut geschützt werden. Hierzu sind Transportgamaschen empfehlenswert.
Wie muss der Pferdeanhänger angemeldet werden?
Zunächst einmal muss jeder Pferdeanhänger wie andere Fahrzeuge auch bei den örtlichen Zulassungsstellen angemeldet und mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden – selbst dann, wenn er nur ein oder zwei Mal pro Jahr unterwegs ist.
Was ist Voraussetzung für die Anmeldung für die Pferdeversicherung?
Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis für eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung des Pferdeanhängers. Des weiteren müssen die Besitzer ihren Personalausweis, ein TÜV-Gutachten und den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle mitnehmen.
Welche Sonderregelung besteht für gewerbliche Anhänger?
Für gewerbliche Anhänger besteht eine recht kuriose Sonderregelung: Verpflichtet der Halter sich dazu, im so genannten „Spannungs- und Verteidigungsfall“, sprich: im drohenden oder akuten Krieg, sein Fahrzeug den Streitkräften zu überlassen, kann er ebenfalls von der Steuer für den Pferdeanhänger befreit werden.
Welche Unterlagen müssen die Pferdebesitzer mitnehmen?
Des weiteren müssen die Besitzer ihren Personalausweis, ein TÜV-Gutachten und den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle mitnehmen. Wer seinen Pferdeanhänger gewerblich nutzen möchte, ist zudem verpflichtet, einen Handelsregisterauszug vorzulegen.