Ist es egal ob Vater oder Mutter Kindergeld beantragt?

Ausgezahlt wird das Kindergeld immer nur an einen Elternteil. Leben die Eltern zusammen, ist es grundsätzlich egal, ob Mutter oder Vater zum Kindergeldberechtigten bestimmt wird.

Können beide Eltern Kindergeld beantragen?

Kindergeld wird für ein Kind immer nur einem Elternteil gezahlt. Wenn das Kind gar keinen Unterhalt bekommt oder von beiden Elternteilen gleich viel, dann können die beiden Elternteile untereinander bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhält.

Wie oft bekommt der Elternteil den Kinderzuschlag?

Der Elternteil, welcher das Kindergeld bezieht, erhält auch den Kinderzuschlag. Maximal erhalten Eltern 185 Euro pro Monat und Kind. Der tatsächliche Betrag hängt vom Einkommen und Vermögen der Eltern sowie der Kinder ab. Üblicherweise wird der Kinderzuschlag für sechs Monate gewährt.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag pro Elternteil?

Der Kinderfreibetrag beläuft sich im Jahr 2016 auf 2.256 pro Elternteil. Das heißt beide Eltern haben zusammen Anspruch auf 4.512. Sollten die Voraussetzungen nur teilweise im Jahr erfüllt sein, dann wird dieser Betrag gezwölftelt. Der Anspruch besteht auch hier pro Kind. Im Jahr 2017 wird der Betrag auf 4.716 angehoben.

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Welche Vorteile hat ein Kind auf der Steuerkarte?

Ein Kind auf der Steuerkarte hat vor allem steuerlich viele Vorteile. Hierdurch wird sich in Folge das zu versteuernde Einkommen ändern. Ein Kind auf der Steuerkarte ist vor allem bei verheirateten Paaren vom besonderen Vorteil. Dabei kann man das Kind mit jeweils 0,5 in der Lohnsteuerkarte eintragen.

Wie wird ein Kind in die Steuerkarte eingetragen?

Gelegentlich wird ein Kind von der entsprechenden Stadt- oder Ortsverwaltung auch voll automatisch in die Steuerkarte der Eltern eingetragen. In manchen Fällen müssen Eltern sich jedoch auch selbst um eine Eintragung kümmern sowie das Finanzamt damit entsprechend zu beauftragen.