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Ist es egal wer den Scheidungsantrag stellt?
Verfahren > Scheidungsverfahren > Welcher Ehegatte sollte den Scheidungsantrag stellen? Grundsätzlich ist es völlig egal, wer von beiden Eheleuten den Antrag einreicht. Die Kosten sind in jedem Falle gleich hoch, denn sie richten sich ohnehin nach dem Einkommen beider Ehegatten.
Wer reicht scheidungsantrag ein?
Der Rechtsanwalt des antragstellenden Ehepartners reicht den Scheidungsantrag nach Ablauf des Trennungsjahres beim örtlich zuständigen Familiengericht ein. Der Antrag ist mit einer Erklärung der Partei über die Scheidungsfolgesachen zu verbinden (§ 133 FamFG).
Wer muß die Scheidung bezahlen?
Die Scheidungskosten werden grundsätzlich so aufgeteilt, dass jeder Ehegatte 50\% der gesamten Gerichtskosten und 100\% seiner eigenen Anwaltskosten zahlt. Bei den Anwaltskosten gilt der Grundsatz „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“. Der Ehegatte, der einen eigenen Anwalt beauftragt, muss ihn auch selbst bezahlen.
Kann die andere Seite die Scheidung durchsetzen?
Eine Garantie, dass die andere Seite nicht doch die Scheidung beantragt, gibt es nicht. Auch gegen den eigenen Willen kann der andere Ehegatte die Scheidung bei Gericht durchsetzen. Dies ist nach drei Jahren Trennung problemlos und auch nach einem Jahr Trennung meistens möglich.
Ist eine Trennung ohne Scheidung befremdlich?
Eine Trennung ohne Scheidung empfinden Ehepaare als befremdlich und sehen die Scheidung als die einzig logische Konsequenz. Wirklich zwingend ist die Scheidung nicht. Sie können sich trennen, eigenständige Haushalte führen und dennoch in Trennung ohne Scheidung leben.
Wie wird der Scheidungsantrag eingereicht?
Mit dem Scheidungsantrag wird die Scheidung bei Gericht eingereicht. Der Inhalt des Scheidungsantrags ist gesetzlich geregelt und muss folgende Aspekte beinhalten: Bei gemeinsamen Kindern müssen die Namen, der gewöhnliche Aufenthaltsort und die Geburtsdaten der Kinder aufgenommen werden.
Wer hat Anspruch auf das gemeinsame Konto bei der Scheidung?
Gemeinsames Konto bei Scheidung – wer hat Anspruch? Haben die Eheleute getrennte Bankkonten, stellen sich in der Regel keine besonderen Herausforderungen. Das Girokonto und das auf ihm befindliche Geld gehört dem Ehegatten, der den Kontovertrag mit der Bankgesellschaft abgeschlossen hat. Gemeinschaftskonto bei Scheidung – wem gehört was?