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Ist es gut mit einem Arbeitgeberdarlehen?
Antoni zufolge auch gut: Solchen Mitarbeitern ein Arbeitgeberdarlehen anbieten, die eine Weiterbildung planen. Oft können Angestellte die Kosten nicht aus eigenem Mitteln tragen, Arbeitgeber sind dazu aber auch nicht bereit, weil nicht sicher ist, dass der Mitarbeiter danach im Unternehmen bleibt.
Welche Vorteile hat ein Darlehen vom Chef?
Ein Darlehen vom Chef kann unter Umständen durchaus seine Vorteile haben. Der Arbeitnehmer kann von einem günstigen Zins, im Vergleich zum Bankkredit, profitieren. Auf der anderen Seite erreicht das Unternehmen durch Mitarbeiterdarlehen einen höheren Bindungseffekt des Arbeitnehmers ans Unternehmen.
Was bringt das Darlehen bei Arbeitgebern mit sich?
Im Gegensatz zu herkömmlichen Krediten, die man bei einem Kreditunternehmen beantragt, bringt das Arbeitgeberdarlehen meist weniger Bürokratie mit sich und bietet zudem den Vorteil, dass man sich gegenseitig gut kennt.
Welche Konditionen haben Arbeitgeber bei der Vergabe von Darlehen?
Individuelle Konditionen: Meist machen Arbeitgeber die Bedingungen des Darlehens abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, vom Verdienst oder von der Position im Unternehmen. Bei Vergabe von Darlehen an mehrere Arbeitnehmer ist gleichwohl der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, wie schon erläutert.
Was sind Darlehensgeber und Darlehensnehmer?
Darlehensgeber und Darlehensnehmer sind mit vollem Namen sowie Anschrift und gegebenenfalls gesetzlichem Vertreter zu benennen. Die Darlehenssumme entspricht dem Betrag, der den Kreditnehmern überlassen wird. Sie kann auch den Wert einer Ware beziffern, wenn die Schuldner einen Sachbezug erhalten.
Wie kann ein Darlehensnehmer aus dem Darlehen aussteigen?
Dies ist beispielsweise bei Eheleuten üblich, die eine Immobilie gemeinsam erwerben. Möchte einer der beiden Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aussteigen, muss ein Antrag auf Schuldhaftentlassung bei der Bank gestellt werden.
Was sind die Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers?
Über den gemeinsam vereinbarten Darlehensvertrag ist er verpflichtet, die vereinbarte Darlehenssumme entsprechend den fixierten Abmachungen zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. Die Rechte und Pflichten des Darlehensnehmers leiten sich aus den §§ 488 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ab.
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