Ist es Pflicht eine Zeugenaussage zu machen?

Ein Zeuge ist grundsätzlich verpflichtet, bei der Staatsanwaltschaft ober vor Gericht Angaben zu machen. Darüber hinaus kann ein Zeuge die Beantwortung einzelner Fragen ausnahmsweise auch dann verweigern, wenn sie ihm oder einem nahen Angehörigen zur Unehre gereichen würde (§ 68a StPO).

Kann man Anonym vor Gericht aussagen?

Zeugen sind sehr wichtig für die Gerichte, ganz besonders bei Strafsachen. Das ist falsch: Alle sind verpflichtet, vor Staatsanwaltschaft und Gericht als Zeug*in auszusagen. Nur wer sich selbst oder einen Angehörigen durch seine Aussage strafrechtlich belasten könnte, darf die Aussage verweigern.

Welche Gründe gibt es für Zeugenaussage?

Nun gibt es gute Gründe dafür, sich als Zeuge den Fragen der Ermittler zu stellen. Zum Beispiel, weil man als vorbildlicher Bürger den Beamten bei der Arbeit behilflich sein möchte. Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Es ist aber immer ein gewisses Prickeln dabei, wenn man eine Zeugenaussage zu machen hat.

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Wie sitzen die Zeugen bei der Zeugen- und Prozessbegleitung?

Bei der Zeugen- und Prozessbegleitung sitzen die Zeugenbegleitpersonen meist direkt neben den Zeuginnen und Zeugen. Die Begleitperson darf die Zeugenaussage in keiner Weise beeinflussen. Diese gesetzliche Vorgabe ist ein Grund, weshalb die Zeugen- und Prozessbegleitungen nicht über den Inhalt der Zeugenaussage sprechen.

Wie werden die Zeuginnen und Zeugen informiert?

Bei der Belehrung werden die Zeuginnen und Zeugen nochmals ausdrücklich angehalten, vor Gericht die Wahrheit zu sagen. Sie werden auf die Möglichkeit der Vereidigung hingewiesen und über die strafrechtlichen Konsequenzen einer unwahren oder unvollständigen Aussage informiert.

Was ist eine falsche Zeugenaussage?

Eine „falsche Zeugenaussage“ bzw. eine Falschaussage liegt vor, wenn jemand vor einem Gericht oder einer anderen Stelle, die zur eidlichen Vernehmung zuständig ist, wahrheitswidrige Tatsachen zu einem bestimmten Sachverhalt äußert.