Ist es Pflicht zur Betriebsversammlung zu gehen?

Eine Pflicht zur Teilnahme besteht jedoch nicht. So bleibt es den Arbeitnehmern freigestellt an der Versammlung teilzunehmen. Die Teilnahme an einer Betriebsversammlung nach § 43 BetrVG gilt als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes.

Wer beruft eine Betriebsversammlung ein?

Der Betriebsrat ist berechtigt und auf Wunsch des Arbeitgebers oder von mindestens einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer verpflichtet, eine Betriebsversammlung einzuberufen (§ 43 Abs. 3 BetrVG).

Was wird in der Betriebsversammlungen besprochen?

In einer Betriebsversammlung kommen Arbeitnehmer und Betriebsrat zusammen, um sich über aktuelle Themen auszutauschen. Laut Betriebsverfassungsgesetz dient die Betriebsversammlung der Aussprache und Information zwischen den betreffenden Parteien über alle Angegelegenheiten, die den Betrieb betreffen.

Wer darf nicht an Betriebsversammlungen teilnehmen?

Betriebsversammlungen sind Veranstaltungen für die Arbeitnehmer eines Betriebs. Andere Personen als Arbeitnehmer des Betriebs (z.B. externe Mitarbeiter) dürfen grundsätzlich nicht an einer Betriebsversammlung teilnehmen.

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Wen lädt der Betriebsrat zur Versammlung ein?

Die Betriebsversammlung wird durch den Betriebsrat nach vorheriger Abstimmung mit der Geschäftsleitung einberufen. Dafür verschickt der Betriebsrat eine Einladung an alle Mitarbeiter oder gibt den Termin im Intranet oder über andere interne Medien bekannt. Die Geschäftsleitung wird ebenfalls eingeladen.

Warum eine Betriebsversammlung?

Sinn und Zweck der Betriebsversammlung Die Betriebsversammlung soll die Kommunikation zwischen dem Betriebsrat und der Belegschaft fördern. Sie ist ein Ort an dem sich Arbeitnehmer und Betriebsrat gegenseitig informieren können.

Warum sind Betriebsversammlungen wichtig?

Warum sind Betriebsversammlungen so wichtig? Arbeitnehmer haben ein Recht auf Information und Aussprache im Rahmen einer Betriebsversammlung wenigstens einmal pro Quartal. Sie sollen die Möglichkeit haben, etwas über die Betriebsratsarbeit zu erfahren und Anregungen für die Betriebsratsarbeit geben können.

Wer darf an betriebsräteversammlung teilnehmen?

Wer darf an der Betriebsräteversammlung teilnehmen? Die Betriebsräteversammlung besteht aus den Mitgliedern des Gesamtbetriebsrats und den Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter der einzelnen Betriebsräte. Auch sind die weiteren Betriebsausschussmitglieder teilnahmeberechtigt.

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Wann wird eine Einigungsstelle gebildet?

Die Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle. Sie tritt zusammen, verhandelt und entscheidet, wenn Betriebsrat und Arbeitgeber sich nicht einigen können. Die wichtigsten Regelungen über die Einigungsstelle finden sich in § 76 und § 76a Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Wer organisiert die Betriebsversammlung?

Das bestimmt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) in den §§ 42 bis 46. Danach organisiert und beruft Betriebsversammlungen Ihr Betriebsrat ein. Versammlungsleiter ist dessen Vorsitzender; er übt auch das Hausrecht während der Versammlung aus.