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Ist es verboten Elfenbein zu besitzen?
Generell dürfen Privatpersonen Elfenbein aus Altbesitz, Schenkung oder Erbschaft auch ohne Artenschutz-Bescheinigung besitzen. Diese gab es ja vor 1976 noch nicht und Elfenbein konnte bis Ende 1989 frei gekauft werden.
Was ist ein Elfenbein wert?
Der Preis von Elfenbein in Deutschland Der Verband kann dazu aus langjähriger Erfahrung lediglich einen aktuellen Preis von 125 – 350€ pro kg für Elfenbein mit EU Bescheinigung, je nach Qualität für Rohelfenbein bestätigen.
Woher weiss ich ob es Elfenbein ist?
Streich mit deinen Fingern über das Stück und prüfe, wie glatt die Oberfläche ist und wie fest sich das Material anfühlt. Elfenbein und viele Knochen sind sehr glatt und fühlen sich hart, solide und stabil an.
Wer hat Elfenbein?
Herkunft des Elfenbeins Hauptsächlich wird Elfenbein aus den Stoßzähnen von Elefanten gewonnen, teilweise auch von fossilien Überresten ausgestorbener Elefanten wie den Mammuts. Daneben gibt es auch noch solches aus den Zähnen von Nilpferden, Wildschweinen, Walrossen, Pottwalen und Narwalen (Ainkhürn).
Was ist legales Elfenbein?
Legales Elfenbein stammt laut WWF oder von Verkäufen aus dem Jahr 1999 und 2008, die durch das CITES kontrolliert und erlaubt wurden. So erlaubte CITES 1999 den Ländern Namibia, Botswana und Zimbabwe, 55 Tonnen Elfenbein an Japan zu verkaufen. 2008 wurde der Verkauf des Rohstoffs von Japan nach China legalisiert.
Wann gab es Elfenbein in der EU?
Diese gab es ja vor 1976 noch nicht und Elfenbein konnte bis Ende 1989 frei gekauft werden. Die heute gültige EU-Verordnung bezieht sich auf den Handel, also den Kauf und den Verkauf von Elfenbein, auch von privat z.B. an einen Händler oder Verarbeiter.
Was ist ein Elfenbein?
Als Elfenbein bezeichnet man in der Regel die Stoßzähne der Rüsseltiere wie Elefant, Mammut und Mastodon, die sich durch ihre Struktur zu Elfenbein Ersatzstoffen wie Flusspferd, Walross, Narwal, Pottwal, Knochen oder der Taguanuss eindeutig unterscheiden.
Was ist die EU-Verordnung für Elfenbein?
Die heute gültige EU-Verordnung bezieht sich auf den Handel, also den Kauf und den Verkauf von Elfenbein, auch von privat z.B. an einen Händler oder Verarbeiter. Den genauen Gesetzestext zu den EG-Verordnungen können Sie auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) herunterladen.
https://www.youtube.com/watch?v=_VT8zk6LDT4