Ist ihr Honorar in Rechnung gestellt?
Als Honorarkraft sind Sie grundsätzlich verpflichtet, auf Ihr Honorar auch Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Diese Verpflichtung besteht allerdings nur, wenn Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr 17.500 Euro und im kommenden Kalenderjahr 50.000 Euro übersteigt.
Was ist mit der Arbeit auf Honorarbasis zu beachten?
Arbeiten auf Honorarbasis bringt Geld. Bei der Arbeit auf Honorarbasis gibt es zunächst zwei wichtige Unterscheidungen zu beachten: Sie arbeiten selbstständig und unterliegen nicht der Steuer oder zahlen Steuern, da Sie unter einem Dienstherren nicht selbstständig arbeiten und steuer- und versicherungspflichtig sind.
Welche Honorare unterliegen der Steuererklärung?
Nein, Honorare von „Freiberuflern“ unterliegen fast immer der Steuerpflicht! Sie müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Ab 1.500 € Honorar im Jahr macht die VHS auch eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt.
Wie hoch fällt die Einkommensteuer an?
Bis zu dessen Höhe fällt für die Einkünfte eines Jahres keine Einkommensteuer an. Diese Grenze wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt. 2020 liegt sie bei 9.408 Euro für Ledige und bei 18.816 Euro für Verheiratete.
Was ist das Besondere am Arbeiten auf Honorarbasis?
Das Besondere am Arbeiten auf Honorarbasis ist, dass die Honorarkraft als freier Mitarbeiter immer selbständig arbeitet und nicht weisungsgebunden ist.
Was ist zur Ermittlung des Einkommens erforderlich?
Zur Ermittlung des Einkommens ist demzufolge eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. Aus dieser ergibt sich dann der steuerlich relevante Gewinn aus der Berufstätigkeit. Als Honorarkraft sind Sie grundsätzlich verpflichtet, auf Ihr Honorar auch Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Wie sieht die Art des honorarverhältnisses aus?
Anders sieht es aus, wenn Dienstleistungen auf Honorarbasis erbracht werden. Die Art des Anstellungsverhältnisses ist für sogenannte Honorarkräfte anders, daher erhalten sie kein Gehalt oder Lohn, sondern ein Honorar.