Ist man automatisch Auslandskrankenversichert?

Grundsätzlich gilt: In Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz braucht man nicht unbedingt eine besondere Auslandskrankenversicherung. Hier können Betroffene mit der Europäischen Krankenversicherungskarte direkt Arzt, Krankenhaus oder andere sogenannte Leistungserbringer aufsuchen.

Wann braucht man eine auslandsversicherung?

Für kürzere Reisen reicht eine normale Reisekrankenversicherung, bei längeren Aufenthalten sollten Sie sich für eine Auslandskrankenversicherung mit Vorsorgeleistungen und Schutz bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland entscheiden.

Bin ich bei einer Reisewarnung krankenversichert?

Befinden Sie sich bereits in einem Land, für das eine Reisewarnung neu ausgesprochen wird, genießen Sie Versicherungsschutz.

Wie lange ist eine Reisekrankenversicherung gültig?

Die Höchstversicherungsdauer beträgt für Personen unter 66 Jahren 24 Monate, unter 76 Jahren 12 Monate und über 76 Jahren 6 Monate. Versicherungsschutz besteht nur für Versicherungsfälle, die nach Beantragung (Datum des Poststempels) der Anschlussversicherung eingetreten sind.

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Wie ist eine Reiseversicherung geregelt?

In den Versicherungsbedingungen ist genau geregelt, wann und wie eine Reiseversicherung greift. Eine unerwartete schwere Erkrankung, welche es Ihnen nicht ermöglicht die Reise anzutreten ist durchaus ein versichertes Ereignis.

Wie greift die Reiserücktrittsversicherung?

Nun, die Reiserücktrittsversicherung greift nur im Falle einer Erkrankung des Versicherten und dass unabhängig des Reiselandes. Zu den versicherten Ereignissen gehören außerdem schwere Unfälle, Tod eines Familienangehörigen oder Schwangerschaft. All diese Gründe sind gründlich in den Versicherungsbedingungen genannt.

Wie werden die Kosten für die Rückreise und verlängerten Tagen erstattet?

Die Kosten die für die Rückreise und der verlängerten Tagen anfallen werden nicht erstattet. All dies unklaren Fragen werden vermutlich vor Gericht geklärt. Müssen Reisende alle Kosten selbst tragen oder muss der Veranstalter für diese Kosten aufkommen oder sogar das Land welches der Statt das Ausreiseverbot und Quarantäne gesetzt hat?